Trinkwasserhygiene auch bei mobiler Wasserversorgung.
Vor allem mobile und zeitlich befristete Wasserentnahmestellen bergen trotz scheinbar fachgerechter Installation ernst zu nehmende und oftmals gesundheitsgefährdende Risiken, denn sowohl die mobile Anlage als auch das gesamte öffentliche Trinkwassernetz können durch das unglückliche Zusammentreffen verschiedener Faktoren verunreinigt werden. Hierunter fallen insbesondere das Rücksaugen, Rückdrücken und Rückfließen von Nichttrinkwasser in die Trinkwasserinstallation. Auf Grund des erhöhten Risikos ist bei mobilen, zeitlich befristeten Wasserentnahmestellen die Einhaltung von Maßnahmen zur Absicherung der Trinkwasserqualität von höchster Priorität.
Mobile Wasserentnahmestellen finden in verschiedenen Bereichen Anwendung. Darunter fallen:
- Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge (Versorgung in Reisebussen und auf Schiffen, oder die Trinkwasserübernahme auf Flughäfen),
- Ersatzversorgung (Wasserwagen der Bundeswehr oder des THW)
- Volksfeste (Imbisse und Getränkeversorgung),
- die Landwirtschaft (Bewässerungsanschlüsse) oder die
- Wasserversorgung auf Baustellen.
Maßgeblich ist hierbei nicht, ob das entnommene Wasser als Trinkwasser genutzt wird, sondern ob die Entnahmestelle mit der Trinkwasserinstallation verbunden ist.
1. INTERVIEW
Umsetzung und Erfahrungen bei der Desinfektion von Festplatzverteilungsanlagen und Gebäuden
Wir klären die wichtigsten Fragen mit unserem Interviewpartner Herr Udo Schweiger.
2. INTERVIEW
Trinkwasserversorgung auf Festplätzen
Wir klären die wichtigsten Fragen mit unserem Interviewpartner Herr Daniel Kerkstroer.
Vor allem mobile und zeitlich befristete Wasserentnahmestellen bergen trotz scheinbar fachgerechter Installation ernst zu nehmende und oftmals gesundheitsgefährdende Risiken, denn sowohl die mobile Anlage als auch das gesamte öffentliche Trinkwassernetz können durch das unglückliche Zusammentreffen verschiedener Faktoren verunreinigt werden. Hierunter fallen insbesondere das Rücksaugen, Rückdrücken und Rückfließen von Nichttrinkwasser in die Trinkwasserinstallation. Auf Grund des erhöhten Risikos ist bei mobilen, zeitlich befristeten Wasserentnahmestellen die Einhaltung von Maßnahmen zur Absicherung der Trinkwasserqualität von höchster Priorität.
Die Anforderungen der Trinkwasserverordnung an die Qualität des Wassers müssen in der gesamten Wasserversorgungsanlage eingehalten werden. Alle Komponenten und Bauteile, die mit Trinkwasser in Berührung kommen, müssen aus geeignetem Material bestehen, welches die Qualität des Wassers nicht negativ beeinflusst. Unter anderem gelten hier strenge Vorgaben im Bezug auf die Bleiabgabe von trinkwasserberührenden Bauteilen. Bereits 1998 bei der Veröffentlichung der EG-Trinkwasserrichtlinie 98/83/EG wurde die Problematik der Abgabe bestimmter Legierungsbestandteile an das Trinkwasser berücksichtigt und der von der WHO geforderte Grenzwert für Blei im Trinkwasser auf 10 µg/l festgelegt. Im Zuge einer Änderung der Trinkwasserrichtlinie ist der Installateur in Deutschland seit Dezember 2013 verpflichtet, Werkstoffe einzusetzen, die diese Vorgaben erfüllen.
Neben den Bauteilen, für die strenge Vorgaben im Bezug auf Material und Trinkwasserhygiene gelten, können auch die Betriebsbedingungen (Aufbau, Nutzung und Abbau) Einfluss auf die Trinkwasserqualität haben. Insbesondere mobile Wasserversorgungsanlagen bergen erhöhte gesundheitliche Risiken für den Verbraucher, da leicht Verunreinigungen der Anlage und somit des Wassers, zum Beispiel durch den ständigen Auf- und Abbau auf öffentlichen Veranstaltungen oder bei der Bauwasserversorgung, entstehen können. Auch Temperaturschwankungen, Sonneneinstrahlung und das Überfahren der Leitungen belasten die Rohre und können somit zu Risikofaktoren werden, da die Möglichkeit der Wasserverunreinigung gegeben ist. Nicht zuletzt birgt aber auch der Faktor Mensch ein nicht zu unterschätzendes Risiko, denn gerade im Bereich der mobilen Trinkwasserversorgung wird häufig mit abenteuerlichen Schlauchkonstruktionen gearbeitet. Hier gilt es, das Risiko einer Verunreinigung der Wasserversorgungsanlage durch eine Kontamination mit Nichttrinkwasser zu vermeiden.



Zur Liste der gültigen Normen und Richtlinien für die mobile Trinkwasserversorgung
Die Verantwortungsbereiche sind inzwischen durch die DIN 2001-2 und das DVGW Arbeitsblatt W408 klar definiert. Wasserversorgungsunternehmen sind für die Qualität des Wassers von der Wassergewinnung bis einschließlich der zentralen Sicherungseinrichtung an der Übergabestelle verantwortlich (Versorgungsabschnitt I). Ab der Übergabestelle, z.B. dem Standrohr und bis zum tatsächlich angeschlossenen Verbraucher, übernimmt jedoch der Veranstalter oder Betreiber die Verantwortung für die Trinkwasserqualität innerhalb der Verteilungsanlage (Versorgungsabschnitt II). Verteilungsanlagen werden typischerweise jedes Mal für eine Veranstaltung neu auf- und nach dem Ende der Veranstaltung wieder abgebaut, gelagert oder transportiert. Dabei können Verunreinigungen in die Verteilungsanlagen gelangen. Aber auch der Betreiber der anschließend angeschlossenen Anlage bzw. der Verbraucher ist für die fachgerechte Installation innerhalb seines Versorgungsabschnittes verantwortlich (Versorgungsabschnitt III). Diese Anlagen werden häufig nur saisonal oder unregelmäßig betrieben und haben damit betriebsbedingt längere Stagnationszeiten als nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik für die zentrale Trinkwasserinstallation vorgesehen.
Hier müssen in allen Versorgungsabschnitten eine Vielzahl von Bedingungen, die in verschiedenen technischen Regelwerken wie der DIN 2001-2 , dem Arbeitsblatt W408 oder der DIN EN 1717, beschrieben sind, eingehalten werden.
Grundsätzlich müssen bei mobilen Wasserentnahmestellen die Anforderungen der Trinkwasserverordnung an die Qualität des Wassers eingehalten werden. Standrohre, Anschlüsse und Sicherungseinrichtungen dürfen nur von fachkundigem Personal installiert werden. Für jede Abgabestelle innerhalb der gesamten Wasserversorgungsanlage muss eine den technischen Regeln entsprechende Sicherungseinrichtung vorgesehen werden.
Der Einsatz von geeigneten Sicherungseinrichtungen spielt eine zentrale Rolle bei der Trinkwasserhygiene, insbesondere bei mobilen Versorgungsanlagen. Nicht immer ist abzusehen, in welche Kategorie das Wasser am Einsatzort einzuordnen ist. In der Praxis ist häufig verunreinigtes Wasser der Flüssigkeitskategorie 3 und 4 anzutreffen. Die derzeit nach DIN EN 1717 für häufig verwendete Sicherungskombination (Rohrbelüfter in Kombination mit einem Rückflussverhinderer) kann daher nicht jeden Einsatzfall abdecken. Um den Rückfluss von Stoffen bis Kategorie 4 in die Trinkwasserinstallation sicher zu verhindern, wird der Systemtrenner BA (nach DIN EN 1717 ein “Rohrtrenner mit kontrollierbarer Mitteldruckzone”) als zugelassene Sicherungsarmatur eingesetzt.
Sicherheit garantieren!
Durch regelmäßige Prüfung vom Profi.
Gemäß DIN Norm 806-5 muss ein Systemtrenner mindestens halbjährlich inspiziert und jährlich gewartet und überprüft werden. Zusätzlich weisen die DIN-Normen 12729 und DIN EN 1717 auf regelmäßige Wartungen hin, damit technische Bauteile den hohen Anforderungen zum Schutz des Trinkwassers entsprechen. Grundsätzliches zum Thema Wartung von Bauteilen in der Trinkwasser-Installation ist in DIN 1988-8 geregelt.
Nutzen Sie das Know-How unseres Prüfdienstes uns lassen Sie die jährliche Prüfung schnell und fehlerfrei von unseren erfahrenen Service-Mitarbeitern durchführen. Die Wartungspakete von BEULCO-Service beinhalten die Prüfung, optionale Reinigung und Reparatur der Systemtrenner vor Ort. Wir erinnern Sie rechtzeitig an das nächste fällige Prüfdatum und vereinbaren einen passenden Termin.
