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Trinkwasserhygiene & -Beprobung
zur Sicherung der Gesundheit

Probenahme

Erfüllung der mikrobiologischen Anforderungen der TrinkW

Die Trinkwasserverordnung regelt in §5 „Mikrobiologische Anforderungen“ die Grenzwerte für die Konzentration von Krankheitserregern im Trinkwasser. Weiterhin gibt sie die Untersuchungspflichten und -zeiträume für gewerbliche und öffentliche Großanlagen zur Überprüfung auf mikrobiologische Parameter wie Legionellen vor. Die Beprobung auf Legionellen hat nach DVGW Arbeitsblatt W 551 und der DIN EN ISO 19458 zu erfolgen.

BEULCO bietet ein umfangreiches Sortiment an Probenahmevorrichtungen für jeden Anwendungsfall. 

Probenahme

Fachlicher Hintergrund

Die menschliche Gesundheit kann durch viele äußerliche Einflusse beeinflusst und somit auch gefährdet werden. Trinkwasser als wichtigstes Lebensmittel hat eine besonders hohe Kontaktzahl mit dem menschlichen Organismus. Daher hat die Trinkwasserhygiene einen sehr hohen Stellenwert, um die Qualität des Wassers und somit auch Ihre Gesundheit zu schützen.


Mit der Trinkwasserrichtlinie 98/83/EG wurde 1998 aus diesem Grund das Trinkwasser als wichtigstes Lebensmittel unter besonderen Schutz gestellt. Für den Bereich Trinkwasserinstallation bedeutet dies, dass die Planung, der Bau und der Betrieb so zu erfolgen haben, dass durch die Installation keine gesundheitliche Gefährdung ausgehen kann und somit keine Krankheiten verursacht werden.

Die Wichtigkeit der Einhaltung der Regelungen sind nicht zu unterschätzen.

Die meisten Vorkommnisse, die zu einer Verunreinigung des Trinkwassers oder der Kontamination mit Krankheitserregern führen, resultieren aus dem Nichteinhalten der technischen Regeln sowie unzureichender Kontrolle und Maßnahmen zur Hygieneerhaltung. Dabei sind Mikroorganismen wie Legionellen, Pseudomonas aeruginosa oder E.coli die am häufigsten auftretenden Erreger.


Relevante Erkenntnisse zeigen, dass es in Trinkwasser- Installationssystemen von Gebäuden trotz einer guten Wasseraufbereitung zu einem Wiederaufkeimen von Mikroorganismen kommen kann, wenn geeignete Vermehrungsbedingungen durch Betrieb oder Planung der Anlage zustande kommen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, sich mit den wichtigsten bakteriellen Krankheitserregern, die in der Trinkwasserinstallation vorkommen können, intensiv zu befassen, die Risikopunkte zu charakterisieren und hieraus Konsequenzen für Planung, Betrieb und Wartung zu ergreifen.

Probenahme

Rechtlicher Hintergrund

Die Trinkwasserverordnung schreibt regelmäßige, systemische Untersuchungen auf Legionellen für alle öffentlichen oder gewerblich genutzten Großanlagen im Sinne des DVGW-Arbeitsblattes W 551 vor.


Der Begriff „systemisch“ verdeutlicht, dass es nicht um die Feststellung der Legionellenfreiheit an allen einzelnen Entnahmestellen geht, sondern um eine Stichprobe zur Feststellung einer möglichen Kontamination mit Legionellen in Teilen der Trinkwasserinstallation, die einen Einfluss auf eine größere Anzahl an Entnahmestellen haben kann - insbesondere in den zentralen Teilen der Installation wie Verteiler, Trinkwassererwärmungsanlage oder Zirkulationsleitungen.


Auch an dieser Stelle spricht die geänderte Trinkwasserverordnung eine deutliche Sprache, so gilt es für Betreiber und Inhaber von Wasserversorgungsanlagen im Sinne des §3 der Trinkwasserverordnung (also nahezu alle öffentlichen oder gewerblich genutzten Trinkwasserinstallationen) wichtige Neuerungen zu beachten.

Die §§ 5 und 6 der Trinkwasserverordnung legen mit den mikrobiologischen und chemischen Anforderungen an das Trinkwasser die einzuhaltenden Grenzwerte und Parameter fest. Aber nicht nur die Grenzwerte sind neu festgelegt worden, sondern auch die Zeiträume und Stellen für deren Untersuchung. Es müssen regelmäßig Wasserproben entnommen und zur Untersuchung eingereicht werden.


Davon betroffen sind z.B. Mehrfamilienhäuser, Schulen, Hotels, Wohnungsbaugesellschaften, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten und Sportcentren. Im Sinne des Arbeitsblattes W 551 ist eine Großanlage eine Anlage mit einem Warmwasserspeicher > 400 Liter oder einem Leitungsvolumen > 3 Liter. Öffentliche Anlagen sind jährlich zu untersuchen, gewerblich genutzte Anlagen dreijährig.


In Deutschland wird das Trinkwasser durch unterschiedliche Sicherungssysteme auf dem Weg vom Wasserwerk bis hin zur Übergabe in die Hausinstallation geschützt. Für die Qualität des Trinkwassers ab der kommunalen Übergabestelle (Wasserzähler) bis zur tatsächlichen Entnahmevorrichtung (z.B. Zapfhahn) ist der Betreiber der Anlage verantwortlich. Er kann bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben strafrechtlich belangt werden.

Beprobung des Trinkwassers

Festlegung der Probenahmestellen

Die Auswahl der repräsentativen Probenahmestellen erfolgt durch eine Ortsbegehung oder auf Grund der vorhandenen Dokumentation der Trinkwasserinstallation in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt. Dabei müssen die Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes W 551 und des Umweltbundesamtes (UBA) beachtet werden. Laut Empfehlung des UBA ist die „Festlegung der Probenahmestellen durch hygienisch-kompetentes Personal (z.B. technische Inspektionsstellen, Fachplaner oder Installateurbetriebe) mit nachgewiesener Qualifikation zu treffen. Qualifikationsnachweise sind insbesondere Bescheinigung oder Zertifikat einer Schulung z.B. nach VDI 6023 oder Nachweis einer DVGW-Schulung speziell zu Probenahmen zur systemischen Untersuchung auf Legionellen in Trinkwasserinstallationen“.

Die Trinkwasserverordnung unterscheidet hinsichtlich des Untersuchungsumfangs eine orientierende und eine weitergehende Untersuchung. 

Eine orientierende Untersuchung ist für eine erste Beurteilung des mikrobiologischen Zustands des Trinkwassers ausreichend. Hier sind an mindestens drei Stellen Proben zu entnehmen: Am Abgang der Leitung für Trinkwasser (warm) vom Trinkwassererwärmer sowie am Wiedereintritt in den Trinkwassererwärmer (Zirkulationsleitung) und an der entferntesten Entnahmestelle pro Steigstrang (z.B. Waschbecken). Es müssen nicht an jedem Steigstrang Proben genommen werden. Es ist ausreichend, wenn die beprobten Steigstränge Aussagen über nicht beprobte Steigstränge zulassen (z.B. weil diese ähnlich gebaut sind oder gleich genutzt werden).
Bei einer weitergehenden Untersuchung müssen zusätzlich Proben an jeder Zirkulationssammelleitung, an einzelnen Stockwerksleitungen und an Leitungsabschnitten mit Stagnation (z.B. Entleerungsleitungen oder selten benutzte Entnahmestellen) genommen werden.

Desinfektionsmaßnahmen

in Trinkwasserinstallationen

Da sich die Desinfektion von Trinkwasserleitungen aufgrund der vielen Einzelkomponenten sehr komplex gestaltet, muss sie von einem qualifizierten Reinigungsdienstleister für Trinkwasseranlagen durchgeführt werden. BEULCO Service ist hierfür der richtige Ansprechpartner und bietet den Full-Service bei der Beseitigung von Verkeimungen in der Trinkwasserinstallation. Zuverlässig und schnell desinfizieren wir Ihre Anlagen und Gebäudeinstallationen und gewährleisten damit Trinkwasserhygiene und -sicherheit in Ihren Gebäuden. Im akuten Notfall sind wir direkt vor Ort.

 

Für die Desinfektion verwenden wir die BEULCO Desinfektionsbox. Aufgrund deren Flexibilität und Mobilität bedarf es keiner aufwendigen Vor- und Nacharbeiten. Unsere Service-Techniker übernehmen in Absprache mit dem Gebäudeverantwortlichen den kompletten Ablauf direkt bei Ihnen vor Ort.