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Mobile Trinkwasserversorgung

Was ist neu in der DIN 2001-2:2025?

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Die DIN 2001-2 regelt die Anforderungen an die Trinkwasserversorgung aus nicht ortsfesten Anlagen – also z. B. für mobile Versorgungen auf Veranstaltungen, in Fahrzeugen oder auf Märkten. Im Juni 2025 wurde die Norm grundlegend überarbeitet und an die aktuellen rechtlichen und technischen Entwicklungen angepasst. Was ist neu? Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

1. Anpassung an die novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Die neue DIN 2001-2:2025 ist jetzt vollständig auf die aktuelle Fassung der Trinkwasserverordnung abgestimmt. Das betrifft insbesondere:

  • Aktualisierte Grenzwerte und Prüfparameter
  • Klarere Verweise auf Paragraphen der TrinkwV
  • Berücksichtigung neuer rechtlicher Anforderungen an Betreiber und Überwachung

2. Neue Bewertungsgrundlagen für Materialien

Ein zentrales Thema ist die Hygiene und Sicherheit der verwendeten Materialien:

  • Verpflichtende Anwendung der KTW-BWGL (Kunststoffe und andere organische Materialien)
  • Verpflichtende Anwendung der Metall-BWGL (metallene Werkstoffe)
  • Nur noch Materialien, die nach diesen Bewertungsgrundlagen zugelassen sind, dürfen mit Trinkwasser in Kontakt kommen.

3. Präzisierte Anforderungen an Planung, Bau und Betrieb

  • Fachkraft statt nur „Installateur“: Planung und Installation müssen durch eine entsprechend qualifizierte Fachkraft erfolgen.
  • Anzeige- und Dokumentationspflichten: Die Errichtung und Inbetriebnahme von Anlagen ist spätestens 4 Wochen vorher der zuständigen Gesundheitsbehörde anzuzeigen.
  • Erweiterte Anforderungen an das Betriebsbuch: Es müssen detaillierte Aufzeichnungen zu Wartung, Instandhaltung, Störungen, Maßnahmen etc. geführt werden.

4. Hygiene und Desinfektion

  • Verbindliche Anwendung von DVGW W 551-3 für Reinigung und Desinfektion
  • Nur noch nach §§ 20, 21 TrinkwV zugelassene Desinfektionsmittel und -verfahren
  • Erweiterte Anforderungen an die Information der Nutzer über eingesetzte Desinfektionsmittel

5. Untersuchungs- und Kontrollpflichten

  • Aktualisierte Tabellen zu Untersuchungsumfang und -häufigkeit
  • Klarere Vorgaben zu Probenahme und zugelassenen Untersuchungsstellen
  • Erweiterte Eigenüberwachungspflichten für Betreiber

6. Weitere technische Präzisierungen

  • Kennzeichnungspflichten für Anlagen und Schläuche wurden verschärft, um Verwechslungen zu vermeiden.
  • Zugänglichkeit für Wartung und Instandhaltung muss gewährleistet sein.
  • Betriebsanweisungen müssen umfassend, verständlich und ggf. mehrsprachig sein.

Fazit

Mit der neuen DIN 2001-2:2025 wird die Sicherheit und Hygiene der Trinkwasserversorgung aus mobilen und temporären Anlagen weiter verbessert. Die Norm bringt mehr Klarheit, höhere Anforderungen an Materialien und Dokumentation sowie eine stärkere Einbindung der aktuellen Trinkwasserverordnung. Betreiber, Planer und Behörden profitieren von klareren Vorgaben und mehr Rechtssicherheit.

Tipp: Wer mit mobilen Trinkwasseranlagen arbeitet, sollte die neue Norm genau prüfen und die eigenen Prozesse und Dokumentationen entsprechend anpassen!

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