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Mobile Trinkwasserversorgung

Hygienerisiken bei mobiler Wasserversorgung

Sauberes Trinkwasser ist kein Zufall

In Deutschland zählt Trinkwasser zu den am strengsten kontrollierten Lebensmitteln. Wasserversorger leisten einen zentralen Beitrag zur öffentlichen Gesundheit, indem sie hygienisch einwandfreies Wasser bereitstellen.

Sobald das Wasser jedoch den Übergabepunkt verlässt – etwa bei der Nutzung mobiler Wasserentnahmestellen wie Standrohren – liegt die Verantwortung nicht mehr beim Versorger, sondern beim Betreiber der Anlage. Genau hier entstehen häufig Hygienelücken, die ein ernstzunehmendes Risiko für die Wasserqualität darstellen.

Verborgene Gefahr: Biofilm und Keimbildung

Standrohre werden oft über längere Zeit eingelagert oder in mobilen Anwendungen mehrfach eingesetzt. Auch wenn sie äußerlich sauber wirken, bilden sich im Inneren durch Restfeuchtigkeit und Temperaturschwankungen ideale Bedingungen für die Entstehung von Biofilm.

Dieser Biofilm bietet einen hervorragenden Nährboden für Krankheitserreger wie:

  • Legionellen
  • Pseudomonaden
  • E. Coli und coliforme Keime
  • Enterokokken

Sobald ein verunreinigtes Standrohr wieder in Betrieb genommen wird, können diese Keime in das öffentliche Versorgungsnetz gelangen – mit potenziell gravierenden Folgen für Verbraucher und Versorger.

Rechtlicher Rahmen

Gemäß § 4 Abs. 2 und 3 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) darf kontaminiertes Trinkwasser nicht an Verbraucher abgegeben werden.
Damit sind Betreiber mobiler Anlagen in der Pflicht, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um Verunreinigungen zu verhindern.

Verstöße können nicht nur gesundheitsgefährdende Situationen nach sich ziehen, sondern auch:

  • rechtliche Konsequenzen,
  • Imageschäden,
  • erhöhte Kosten für aufwändige Reinigungs- und Sanierungsmaßnahmen.

Darüber hinaus behandeln folgende Regelwerke Vorgaben und Informationen zur Desinfektion von Standrohren:

  • DVGW W 408 (2010-11) – Anschluss von Entnahmevorrichtungen an Hydranten in Trinkwasserverteilungsanlagen
  • DVGW W 408-B1 (2013-05) – Anschluss von Entnahmevorrichtungen an Hydranten in Trinkwasserverteilungsanlagen – Beiblatt 1: Hinweise zu Standrohren mit Entnahmevorrichtung
  • DIN 2001-2 (2025-06) – Trinkwasserversorgung aus Kleinanlagen und nicht ortsfesten Anlagen – Teil 2: Nicht ortsfeste Anlagen
  • DIN EN 1717 (2011-08) – Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen
  • DIN EN 806-1 (2001-12) – Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 1: Allgemeines

Typische Schwachstellen in der Praxis

Obwohl die hygienischen Anforderungen an mobile Wasserentnahmestellen eindeutig geregelt sind, zeigen sich in der Praxis immer wieder wiederkehrende Problemfelder, die das Risiko einer mikrobiologischen Kontamination deutlich erhöhen. Besonders kritisch sind folgende Punkte:

 

Unsachgemäße Lagerung

Standrohre werden nach dem Einsatz häufig in feuchten, schlecht belüfteten Lagerräumen oder ungeschützt im Freien aufbewahrt. Diese Bedingungen begünstigen die Bildung von Restfeuchtigkeit im Rohrinneren, die wiederum als Nährboden für Biofilme dient.

Biofilme stellen eine besonders problematische Form der mikrobiellen Besiedelung dar, da sie haftfest, schwer zu entfernen und widerstandsfähig gegenüber Desinfektionsmaßnahmen sind. Bereits ein dünner Biofilm kann innerhalb weniger Tage zu einer deutlich erhöhten Keimbelastung führen.

Zusätzlich kann eine unsachgemäße Lagerung auch die mechanische Integrität der Standrohre (z. B. Dichtungen, Anschlüsse) beeinträchtigen, was das Risiko weiterer Hygienemängel zusätzlich erhöht.

Lange Standzeiten

Je länger ein Standrohr ohne Durchströmung oder Desinfektion gelagert wird, desto größer ist das Risiko einer Verkeimung durch Stagnationswasser und Biofilmwachstum.

Wasser, das über einen längeren Zeitraum steht, verliert seine Desinfektionswirkung und wird anfälliger für mikrobielles Wachstum. Dies betrifft insbesondere Bakterienarten wie Legionellen, Pseudomonaden oder coliforme Keime, die sich in feuchten Umgebungen rasch vermehren können.

Lange Standzeiten ohne erneute Hygienebehandlung führen somit zu einer stillen Kontamination, die beim nächsten Einsatz unbemerkt in das Trinkwassernetz eingetragen werden kann.

Fehlende Desinfektionsroutine

In vielen Betrieben wird die Reinigung und Desinfektion von Standrohren nur einmalig nach der Rückgabe bzw. vor der Einlagerung durchgeführt.
Dies ist aus hygienischer Sicht nicht ausreichend, da die Keimbelastung in der Zwischenzeit erneut ansteigen kann.

Eine wirksame Hygienestrategie erfordert daher eine Desinfektion unmittelbar vor der erneuten Ausgabe oder Inbetriebnahme. Nur so lässt sich sicherstellen, dass sich im Standrohr keine aktiven Keime oder Biofilme befinden.

Zudem fehlt häufig eine klare betriebliche Standardarbeitsanweisung (SOP), die festlegt, wann und wie die Desinfektion erfolgen muss. Dies führt zu inkonsistenten Abläufen und erhöht die Fehleranfälligkeit.

Fehlende Kontrollmessung

In der Praxis wird die Hygienequalität oft nicht objektiv überprüft, sondern visuell oder auf Erfahrungsbasis beurteilt. Dies ist problematisch, da mikrobiologische Verunreinigungen nicht sichtbar sind.

  • Eine objektive Kontrolle erfolgt beispielsweise über die Messung der Redox-Spannung des Spülwassers.
  • Liegt der Wert im Bereich von 650 – 750 mV, ist die Desinfektionswirkung in der Regel ausreichend.
  • Niedrigere Werte deuten auf Verunreinigungen oder unzureichende Dosierung hin.

Fehlt eine solche Messung, bleibt der Hygienestatus ungewiss. Dies führt nicht nur zu einem erhöhten Kontaminationsrisiko, sondern erschwert im Ernstfall auch die rechtssichere Nachweisführung gegenüber Behörden oder Dritten.

Risiko für Wasserversorger

Auch wenn die formale rechtliche Verantwortung für die Hygiene an mobilen Wasserentnahmestellen beim Betreiber liegt, sind Wasserversorgungsunternehmen in der Praxis unmittelbar betroffen, wenn es zu einer Kontamination kommt. Das liegt daran, dass Öffentlichkeit, Medien und Verbraucher die Verantwortung in erster Linie beim Wasserversorger sehen – unabhängig von der tatsächlichen Ursache oder Zuständigkeit.

Wird eine mikrobiologische Kontamination im Versorgungsnetz festgestellt, sind sofortige Warn- und Schutzmaßnahmen erforderlich. Dazu gehören in der Regel:

  • Ausgabe von Abkochgeboten an die Bevölkerung,
  • Information der lokalen Gesundheitsbehörden,
  • Abstimmung mit Infektionsschutzgesetz und Trinkwasserüberwachung,
  • Kommunikation über Presse, Rundfunk, Social Media und Sirenenwarnsysteme (z. B. NINA).

Solche Warnungen erzeugen eine hohe öffentliche Aufmerksamkeit, auch wenn die Ursache nicht beim Wasserversorger selbst liegt.
In der öffentlichen Wahrnehmung entsteht jedoch häufig der Eindruck, dass das Trinkwassernetz „unsicher“ ist – was das Vertrauen erheblich schwächen kann.

 

Auch wenn Wasserversorger die rechtliche Verantwortung an der Entnahmestelle nicht tragen, sind sie im Falle einer Kontamination immer mit den Folgen konfrontiert – finanziell, organisatorisch und reputationsbezogen.

Ein durchdachtes Hygienemanagement rund um mobile Wasserentnahmestellen ist daher kein Zusatzaufwand, sondern eine strategische Risikovorsorge für Netzsicherheit, Rechtssicherheit und Vertrauen in die Trinkwasserversorgung.

Eine Kontamination über ein Standrohr kann sich schnell auf einen größeren Versorgungsbereich ausbreiten, insbesondere wenn die Rückverkeimung nicht sofort erkannt wird.
Die Folgen sind:

  • aufwändige Netzspülungen zur Entfernung der Keime,
  • Stoßdesinfektionen unter Einsatz großer Wassermengen und chemischer Mittel,
  • umfangreiche Laboranalysen zur mikrobiologischen Absicherung,
  • gegebenenfalls der Austausch von Armaturen und Anlagenteilen.

Je nach Größe des Versorgungsgebiets entstehen hier beträchtliche direkte Kosten, die mehrere zehntausend Euro erreichen können – ohne Berücksichtigung der Personal- und Koordinationsaufwände.

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