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Digitalisierung der Wasserwirtschaft

KRITIS-Dachgesetz

Neue Anforderungen an Resilienz und Sicherheit in der Wasserversorgung

Mit dem KRITIS-Dachgesetz schafft Deutschland erstmals einen bundeseinheitlichen Rahmen zum Schutz kritischer Infrastrukturen.

Der Gesetzentwurf wurde am 10. September 2025 vom Bundeskabinett beschlossen, am 29. Januar 2026 vom Bundestag verabschiedet und am 6. März 2026 vom Bundesrat bestätigt. Damit setzt Deutschland die EU-Richtlinie 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) in nationales Recht um.

Ziel des Gesetzes ist es, Betreiber kritischer Infrastruktur besser gegen Störungen, Angriffe und Katastrophen abzusichern und die Versorgungssicherheit zentraler Dienstleistungen zu stärken.

Für Betreiber von Wasserinfrastrukturen bedeutet dies neue Anforderungen in den Bereichen:

  • Risikoanalyse
  • Resilienzmanagement
  • physische Sicherheit
  • Meldewesen
  • organisatorische Verantwortung

Kritische Infrastrukturen: Bedeutung für Gesellschaft und Versorgungssicherheit

Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Einrichtungen und Systeme, die für das Funktionieren von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft unverzichtbar sind.

Dazu gehören unter anderem die Sektoren:

  • Energie
  • Transport und Verkehr
  • Finanzwesen
  • Gesundheitswesen
  • Ernährung
  • Wasser und Abwasser
  • Informationstechnik und Telekommunikation
  • Weltraum
  • Siedlungsabfallentsorgung

Ein Ausfall solcher Systeme kann erhebliche Auswirkungen auf öffentliche Sicherheit, Wirtschaft und die Versorgung der Bevölkerung haben.

Die Wasserwirtschaft nimmt hierbei eine besondere Rolle ein. Trinkwasser gehört zu den wichtigsten Lebensgrundlagen und ist gleichzeitig eine zentrale Infrastruktur für Industrie, Gesundheitssystem und öffentliche Einrichtungen.

Wann gilt eine Infrastruktur als kritisch?

Eine Anlage gilt grundsätzlich als kritisch, wenn sie mehr als 500.000 Menschen mit essenziellen Dienstleistungen versorgt.

Darüber hinaus können auch Einrichtungen einbezogen werden, die zwar kleiner sind, aber aufgrund ihrer Funktion eine besondere systemische Bedeutung besitzen.

Betreiber kritischer Anlagen müssen künftig:

  • ihre Anlagen registrieren
  • eine ständig erreichbare Kontaktstelle benennen
  • Resilienzmaßnahmen dokumentieren
  • auf Anforderung Nachweise gegenüber Behörden erbringen.

All-Gefahren-Ansatz: Schutz vor vielfältigen Risiken

Das KRITIS-Dachgesetz verfolgt einen sogenannten All-Gefahren-Ansatz (All-Hazards-Approach).

Das bedeutet, dass Betreiber nicht nur einzelne Szenarien betrachten dürfen, sondern die gesamte Bandbreite möglicher Bedrohungen berücksichtigen müssen.

Dazu zählen beispielsweise:

  • Naturkatastrophen (Starkregen, Hochwasser, Dürre)
  • technische Ausfälle
  • Sabotage oder terroristische Angriffe
  • Lieferkettenunterbrechungen
  • organisatorische oder personelle Risiken.

Im Gegensatz zur NIS-2-Richtlinie, die primär die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen adressiert, liegt der Fokus des KRITIS-Dachgesetzes vor allem auf der physischen Resilienz kritischer Einrichtungen.

Welche Anlagen in der Wasserversorgung betroffen sind

Für Wasserversorger umfasst der Begriff der kritischen Anlagen eine Vielzahl von Infrastrukturkomponenten entlang der gesamten Versorgungskette.

Dazu gehören beispielsweise:

 

Wassergewinnung

  • Brunnenanlagen
  • Rohwasserförderanlagen
  • Quellfassungen

Wasseraufbereitung

  • Wasserwerke
  • Filter- und Desinfektionsanlagen
  • Aufbereitungssysteme

Transport und Speicherung

  • Pumpwerke
  • Druckerhöhungsanlagen
  • Hochbehälter
  • Transportleitungen

Steuerungs- und Betriebssysteme

  • Leitstellen
  • Fernwirk- und Steuerungssysteme
  • Mess- und Sensortechnik

Verteilnetze

  • Hauptleitungen
  • Versorgungszonen
  • Netzinfrastruktur

Zentrale Pflichten für Betreiber kritischer Infrastruktur

Das KRITIS-Dachgesetz verpflichtet Betreiber dazu, organisatorische und technische Maßnahmen zur Sicherstellung der Resilienz umzusetzen.

Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

Risikoanalysen und Resilienzpläne

Betreiber müssen regelmäßig Risikoanalysen durchführen und darauf aufbauend Resilienzpläne erstellen, die technische, organisatorische und bauliche Maßnahmen bündeln.

Dabei müssen sämtliche relevanten Gefahren berücksichtigt werden.

Physische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen

Zu den möglichen Maßnahmen zählen beispielsweise:

  • Zugangskontrollen zu Anlagen
  • bauliche Schutzmaßnahmen
  • Sicherung kritischer Anlagenkomponenten
  • organisatorische Sicherheitsstrukturen
  • Schulungen und Awareness-Programme für Mitarbeiter.

Meldepflichten bei erheblichen Störungen

Bei sicherheitsrelevanten Vorfällen müssen Betreiber Behörden informieren.

In der Regel gilt:

  • Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden
  • detaillierter Bericht innerhalb eines Monats

Ziel ist es, Behörden eine frühzeitige Lagebewertung und Koordination zu ermöglichen.

Dokumentations- und Nachweispflichten

Unternehmen müssen nachweisen können, dass sie die geforderten Maßnahmen umgesetzt haben.

Dazu gehören unter anderem:

  • Dokumentation von Risikoanalysen
  • Resilienzpläne
  • Sicherheitskonzepte
  • Nachweise über organisatorische Maßnahmen.

Die zuständigen Behörden können entsprechende Unterlagen prüfen und Audits oder Vor-Ort-Kontrollen durchführen.

Digitalisierung als Baustein für resiliente Wasserinfrastrukturen

Die Anforderungen des KRITIS-Dachgesetzes betreffen nicht nur organisatorische Prozesse, sondern auch die technische Infrastruktur der Wasserversorgung.

Ein wichtiger Faktor für eine hohe Resilienz ist die Transparenz über den Zustand des Versorgungsnetzes.

Digitale Systeme können dabei unterstützen, Betriebsdaten zu erfassen, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und im Störungsfall schneller zu reagieren.

Dazu gehören beispielsweise Lösungen zur:

  • kontinuierlichen Netzüberwachung
  • Analyse von Verbrauchs- und Betriebsdaten
  • frühzeitigen Erkennung von Abweichungen
  • automatisierten Alarmierung bei Störungen.

Solche Systeme können Wasserversorger dabei unterstützen, Risikoanalysen zu verbessern, Ereignisse schneller zu erkennen und betriebliche Entscheidungen auf einer fundierten Datenbasis zu treffen.

Digitale Lösungen für mehr Transparenz im Wassernetz

Digitale Plattformen zur Überwachung von Netzinfrastrukturen ermöglichen es Versorgungsunternehmen, relevante Betriebsdaten zentral auszuwerten und den Zustand ihrer Netze besser zu verstehen.

Beispielsweise lassen sich damit:

  • Durchfluss- und Verbrauchsdaten analysieren
  • Druckverhältnisse in Versorgungszonen überwachen
  • ungewöhnliche Netzereignisse erkennen
  • historische Daten für Risikoanalysen nutzen.

Damit können digitale Technologien einen wichtigen Beitrag leisten, um Versorgungssicherheit, Effizienz und Resilienz der Wasserinfrastruktur langfristig zu verbessern.

BEULCO Digital: Smart Infrastructure für die Wasserwirtschaft

Mit den Lösungen von BEULCO Digital unterstützt BEULCO Wasserversorger dabei, ihre Infrastruktur transparenter, effizienter und zukunftssicher zu betreiben.

Die Plattform Smart Infrastructure ermöglicht eine digitale Vernetzung von Mess- und Sensordaten im Wassernetz und schafft eine zentrale Grundlage für Monitoring, Analyse und Betriebsoptimierung.

Insbesondere im Bereich Netzmonitoring lassen sich wichtige Netzparameter in Echtzeit erfassen und auswerten. Dadurch können Versorgungsunternehmen Entwicklungen im Netz frühzeitig erkennen und schneller auf Abweichungen reagieren.

Digitale Netztransparenz wird damit zu einem wichtigen Baustein für einen sicheren, effizienten und resilienten Betrieb moderner Wasserinfrastrukturen.

Bezug zu Quellen:

wassermeister.net
KRITIS-Dachgesetz – Neuer Rahmen für mehr Resilienz und Sicherheit.
Verfügbar unter:
https://wassermeister.net/normen-und-gesetze/kritis-dachgesetz-neuer-rahmen-fuer-mehr-resilienz-und-sicherheit/

PHYSEC GmbH
KRITIS-Dachgesetz: Anforderungen und Auswirkungen für Betreiber kritischer Infrastrukturen.
Verfügbar unter:
https://www.physec.de/blog/artikel/kritis-dachgesetz/