Jetzt von staatlicher Unterstützung profitieren.
Die Bereitstellung von sauberem Trinkwasser im öffentlichen Raum wird zunehmend gefördert – sei es durch Bundesmittel, Landesprogramme oder kommunale Initiativen. Städte, Kommunen, soziale Einrichtungen und Versorger können von attraktiven Zuschüssen profitieren, etwa beim Bau von Trinkwasserbrunnen oder der Umsetzung nachhaltiger Wasserversorgungslösungen.
Für die Installation von öffentlichen Trinkwasserbrunnen gibt es in mehreren Bundesländern spezielle Förderprogramme. In Bayern etwa unterstützt das Programm „Kommunale Trinkwasserbrunnen“ bis zu 90 % der Projektkosten – maximal 15.000 Euro pro Brunnen. Rheinland-Pfalz bietet im Rahmen der Initiative „100 Trinkwasserbrunnen für Rheinland-Pfalz“ einen pauschalen Förderbetrag von 8.000 Euro je Trinkbrunnen. Die Förderbedingungen und Finanzierungsmöglichkeiten variieren je nach Bundesland.
Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über aktuelle Fördermöglichkeiten und erfahren, wie Sie gemeinsam mit BEULCO Ihre Projekte effizient, zukunftssicher und förderfähig umsetzen können.
Aktuelle Fördermöglichkeiten
Aktuell liegen keine Informationen über bundesweite Förderungen vor.
In Rheinland-Pfalz unterstützt das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) Kommunen beim Aufbau öffentlicher Trinkwasserbrunnen durch das Sonderförderprogramm „Noch mehr Trinkwasserbrunnen für Rheinland-Pfalz“. Dieses Programm wurde bis zum 31. Mai 2026 verlängert und bietet finanzielle Unterstützung von bis zu 8.000 € pro Brunnen.
Förderkonditionen im Überblick
- Zielgruppe: Kommunen und kommunale Wasserversorgungsunternehmen.
- Förderhöhe: Festbetragsförderung von bis zu 8.000 € pro Trinkwasserlaufbrunnen.
- Förderfähige Maßnahmen: Installation von Trinkwasserlaufbrunnen mit DVGW-zugelassenen oder vergleichbar zertifizierten Bauteilen.
- Antragsverfahren: Elektronisches Förderverfahren über das MIP-Portal der Wasserwirtschaftsverwaltung.
- Antragsstellung: Ganzjährig möglich; vorzeitiger Vorhabenbeginn kann beantragt werden.
Besondere Anforderungen:
- Anzeige der Aufstellung beim zuständigen Gesundheitsamt.
- Kennzeichnung des Brunnens mit dem Hinweis „Gefördert von“ und dem Logo des Klimaschutzministeriums.
- Aufstellung an gut frequentierten, öffentlichen Plätzen empfohlen.
Die Gesamtkosten für einen Trinkwasserbrunnen inklusive Installation liegen je nach Ausgestaltung zwischen 8.000 € und 15.000 €. Zusätzliche Aufwendungen für Unterhaltung und Überwachung der Anlagen sollten eingeplant werden.Wasserspender und Trinkbrunnen.
Weitere Informationen hier
In Bayern fördert das Sonderprogramm „Kommunale Trinkbrunnen“ den Neubau öffentlicher Trinkbrunnen im Freien. Ziel ist es, die Bevölkerung mit kostenfreiem Trinkwasser zu versorgen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Förderkonditionen im Überblick
- Antragsberechtigte: Kommunen und kommunale Trinkwasserversorger gemäß Nr. 3 RZWas 2025.
- Förderfähige Maßnahmen: Neubau von bis zu zwei Trinkbrunnen pro Gemeinde im öffentlichen Raum außerhalb von Gebäuden. Bereits im Rahmen des vorherigen Programms geförderte Brunnen werden angerechnet.
- Förderhöhe: Bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 € pro Trinkbrunnen.
- Zuwendungsfähige Ausgaben: Planung, Errichtung des Trinkbrunnens mit Installation sowie Zu- und Ableitung, einschließlich der Erstellung und Errichtung einer Informationstafel.
- Nicht zuwendungsfähige Ausgaben: Betriebs-, Wartungs- und Reparaturkosten sowie die städtebauliche Einbindung des Trinkbrunnens in das direkte Umfeld.
- Betriebsdauer: Mindestens 12,5 Jahre Betrieb und Unterhaltung des Trinkbrunnens einschließlich der Informationstafel gemäß NBest-Was 2025.
- Gestaltungsvorgaben: Ansprechende Gestaltung des Trinkbrunnens unter Einhaltung aktueller hygienischer Anforderungen. Die Nutzung des Wassers muss kostenfrei sein. Eine Informationstafel mit Hinweisen zur Herkunft und Bedeutung des Trinkwassers sowie Logos des Wasserversorgers und des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz ist verpflichtend.
Für weitere Informationen und zur Antragstellung besuchen Sie bitte die offizielle Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.
Das Bundesland Hessen bietet ein umfangreiches Förderangebot für den Bau und die Sanierung von Trinkwasserbrunnen, mit besonderem Fokus auf Versorgungssicherheit, Klimaschutz und die Stärkung ländlicher Regionen.
Das Wasserversorgungs-Förderprogramm des Landes Hessen stellt Mittel bereit, um die Wasserqualität zu sichern und eine dauerhafte, klimaangepasste Wasserversorgung zu gewährleisten. Auch das bundesweit etablierte LEADER-Programm ist in Hessen aktiv und fördert innovative Versorgungskonzepte in strukturschwächeren Regionen.
Darüber hinaus bietet das Land durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) weitere Programme, die kommunale Klimaschutzmaßnahmen, darunter öffentliche Trinkwasserzugänge, unterstützen. Diese Fördermöglichkeiten richten sich sowohl an Städte als auch an kleinere Gemeinden und private Initiatoren. Anträge können ab der neuen Klimarichtlinie wieder gestellt werden (01.07.2025).
Klimabonus Frankfurt: Trinkwasserbrunnen für den urbanen Raum
Auch im städtischen Raum setzt Hessen Akzente: Die Stadt Frankfurt am Main fördert im Rahmen des Programms „Klimabonus“ den Bau öffentlich zugänglicher Trinkwasserbrunnen. Ziel ist es, das Stadtklima zu verbessern, Hitzeinseln zu reduzieren und den kostenlosen Zugang zu sauberem Trinkwasser für alle Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen.
Förderkonditionen im Überblick – Klimabonus Frankfurt
- Förderhöhe: Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten (Material & Installation)
- Maximale Fördersumme: 100.000 € pro Gebäude inklusive aller Maßnahmen
- Antragsberechtigte: Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Organisationen und Eigentümergemeinschaften mit Grundstücken in Frankfurt am Main
- Förderfähige Maßnahmen: Installation von öffentlich zugänglichen Trinkwasserbrunnen, die zur Verbesserung des Stadtklimas und zur Klimaanpassung beitragen
- Antragsverfahren: Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme online gestellt werden. Erst nach dem Zuwendungsbescheid darf mit der Umsetzung begonnen werden.
Nordrhein-Westfalen bietet Förderprogramme zur Verbesserung der Wasserversorgung an. Besonders Kommunen und Wasserversorger profitieren von staatlichen Zuschüssen, um Trinkwasserbrunnen zu bauen oder zu sanieren.
Im Rahmen des Wasserversorgungs-Förderprogramms sowie der Initiative „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ fördert das Land NRW gezielt die Errichtung öffentlicher Trinkwasserbrunnen. Ziel ist es, die Versorgungssicherheit mit sauberem Trinkwasser zu erhöhen und allen Bürgerinnen und Bürgern den kostenlosen Zugang zu Trinkwasser im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Gleichzeitig unterstützt die Förderung auch die Revitalisierung und Neugestaltung von Innenstädten und Ortskernen, in die solche Wasserstellen integriert werden können.
Ein weiteres wichtiges Förderinstrument ist das LEADER-Programm Nordrhein-Westfalen, das insbesondere ländliche Regionen adressiert. Hier werden innovative Projekte zur nachhaltigen Verbesserung der Wasserinfrastruktur unterstützt, um die Lebensqualität im ländlichen Raum zu erhöhen und den verantwortungsvollen Umgang mit Wasserressourcen zu fördern.
Diese Fördermöglichkeiten sind entscheidend für den Ausbau einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Trinkwasserversorgung in Nordrhein-Westfalen.
Baden-Württemberg setzt gezielt auf die nachhaltige Nutzung seiner Wasserressourcen und bietet dazu eine Reihe von Förderprogrammen an. Im Mittelpunkt steht das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), das Projekte zur Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Regionen unterstützt – darunter auch der Bau und die Sanierung von Trinkwasserbrunnen.
Ergänzend fördert das Wasserversorgungs-Förderprogramm Baden-Württemberg Maßnahmen zur Optimierung der Wasserversorgung und zur Sicherung der Wasserqualität. Diese Programme ermöglichen es Kommunen und Wasserversorgern, ihre Infrastruktur zukunftsfähig auszubauen und den Zugang zu kostenlosem, sauberem Trinkwasser im öffentlichen Raum zu verbessern.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Umwelt- und Klimaschutz. Im Rahmen verschiedener Landesinitiativen – darunter das Programm „Klimopass“ – werden Projekte gefördert, die den nachhaltigen Umgang mit Wasser fördern und zum Schutz natürlicher Ressourcen beitragen.
Auch in Thüringen wird die Verbesserung der Trinkwasserversorgung durch gezielte Förderprogramme aktiv unterstützt. Ein zentrales Instrument ist dabei das Wasserversorgungs-Förderprogramm des Landes Thüringen, das Maßnahmen zur Sicherung und Stabilisierung der Wasserversorgung, insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen, fördert.
Ein wichtiger Bestandteil dieses Engagements ist die Förderrichtlinie „Trinkwasserinfrastruktur ländlicher Raum“, mit der die Errichtung und Sanierung von Trinkwasserbrunnen als Teil einer nachhaltigen Infrastruktur gezielt unterstützt werden kann. Ziel der Förderung ist es, gleichwertige Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land zu schaffen und die Versorgungssicherheit auch in kleinen Gemeinden dauerhaft zu gewährleisten.
Die Richtlinie bietet finanzielle Unterstützung für Kommunen und Zweckverbände, die Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Trinkwasserversorgung umsetzen möchten. Dabei kann es sich sowohl um den Neubau von Trinkwasserbrunnen als auch um die Modernisierung bestehender Anlagen handeln – beispielsweise zur Anpassung an klimatische Veränderungen oder gestiegene Qualitätsanforderungen.
Mit dieser Förderung setzt Thüringen ein klares Zeichen für den nachhaltigen Umgang mit Wasserressourcen, die Stärkung ländlicher Regionen und die langfristige Sicherung der Daseinsvorsorge.
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