Merkliste
Es befinden Sich noch keine Produkte in Ihrer Merkliste.
Alle Produkte anzeigen
Jetzt anfragen
Liste herunterladen
Anfrage

Achtung: Sollten Sie ein Privatanwender sein, wenden Sie sich bitte an Ihren Installationsfachbetrieb bzw. gegebenenfalls an einen Fachgroßhandel. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Nachricht senden
Fördermöglichkeiten
Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum

Jetzt von staatlicher Unterstützung profitieren.

Die Bereitstellung von sauberem Trinkwasser im öffentlichen Raum wird zunehmend gefördert – sei es durch Bundesmittel, Landesprogramme oder kommunale Initiativen. Städte, Kommunen, soziale Einrichtungen und Versorger können von attraktiven Zuschüssen profitieren, etwa beim Bau von Trinkwasserbrunnen oder der Umsetzung nachhaltiger Wasserversorgungslösungen.
Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über aktuelle Fördermöglichkeiten und erfahren, wie Sie gemeinsam mit BEULCO Ihre Projekte effizient, zukunftssicher und förderfähig umsetzen können.

Aktuelle Fördermöglichkeiten

Bundesweite Möglichkeiten

Aktuell liegen keine Informationen über bundesweite Förderungen vor.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz unterstützt das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) Kommunen beim Aufbau öffentlicher Trinkwasserbrunnen durch das Sonderförderprogramm „Noch mehr Trinkwasserbrunnen für Rheinland-Pfalz“. Dieses Programm wurde bis zum 31. Mai 2026 verlängert und bietet finanzielle Unterstützung von bis zu 8.000 € pro Brunnen.

Förderkonditionen im Überblick

  • Zielgruppe: Kommunen und kommunale Wasserversorgungsunternehmen.
  • Förderhöhe: Festbetragsförderung von bis zu 8.000 € pro Trinkwasserlaufbrunnen.
  • Förderfähige Maßnahmen: Installation von Trinkwasserlaufbrunnen mit DVGW-zugelassenen oder vergleichbar zertifizierten Bauteilen.
  • Antragsverfahren: Elektronisches Förderverfahren über das MIP-Portal der Wasserwirtschaftsverwaltung.
  • Antragsstellung: Ganzjährig möglich; vorzeitiger Vorhabenbeginn kann beantragt werden.

Besondere Anforderungen:

  • Anzeige der Aufstellung beim zuständigen Gesundheitsamt.
  • Kennzeichnung des Brunnens mit dem Hinweis „Gefördert von“ und dem Logo des Klimaschutzministeriums.
  • Aufstellung an gut frequentierten, öffentlichen Plätzen empfohlen.

Die Gesamtkosten für einen Trinkwasserbrunnen inklusive Installation liegen je nach Ausgestaltung zwischen 8.000 € und 15.000 €. Zusätzliche Aufwendungen für Unterhaltung und Überwachung der Anlagen sollten eingeplant werden.Wasserspender und Trinkbrunnen.

Weitere Informationen hier

Bayern

In Bayern fördert das Sonderprogramm „Kommunale Trinkbrunnen“ den Neubau öffentlicher Trinkbrunnen im Freien. Ziel ist es, die Bevölkerung mit kostenfreiem Trinkwasser zu versorgen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Förderkonditionen im Überblick

  • Antragsberechtigte: Kommunen und kommunale Trinkwasserversorger gemäß Nr. 3 RZWas 2025.
  • Förderfähige Maßnahmen: Neubau von bis zu zwei Trinkbrunnen pro Gemeinde im öffentlichen Raum außerhalb von Gebäuden. Bereits im Rahmen des vorherigen Programms geförderte Brunnen werden angerechnet.
  • Förderhöhe: Bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 € pro Trinkbrunnen. 
  • Zuwendungsfähige Ausgaben: Planung, Errichtung des Trinkbrunnens mit Installation sowie Zu- und Ableitung, einschließlich der Erstellung und Errichtung einer Informationstafel.
  • Nicht zuwendungsfähige Ausgaben: Betriebs-, Wartungs- und Reparaturkosten sowie die städtebauliche Einbindung des Trinkbrunnens in das direkte Umfeld.
  • Betriebsdauer: Mindestens 12,5 Jahre Betrieb und Unterhaltung des Trinkbrunnens einschließlich der Informationstafel gemäß NBest-Was 2025.
  • Gestaltungsvorgaben: Ansprechende Gestaltung des Trinkbrunnens unter Einhaltung aktueller hygienischer Anforderungen. Die Nutzung des Wassers muss kostenfrei sein. Eine Informationstafel mit Hinweisen zur Herkunft und Bedeutung des Trinkwassers sowie Logos des Wasserversorgers und des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz ist verpflichtend. 

Für weitere Informationen und zur Antragstellung besuchen Sie bitte die offizielle Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.

Hessen

In Frankfurt am Main fördert die Stadt im Rahmen des Programms „Klimabonus“ den Bau öffentlich zugänglicher Trinkwasserbrunnen. Ziel ist es, die Lebensqualität im urbanen Raum zu erhöhen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.klimaenergie-frm.de+12TEAM FRANKFURT KLIMASCHUTZ+12Frankfurt.de+12

Förderkonditionen im Überblick

  • Förderhöhe: Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten für Material und Installation.
  • Maximale Fördersumme: 100.000 € pro Gebäude, inklusive aller Maßnahmen.
  • Antragsberechtigte: Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Organisationen und Gemeinschaften, die Maßnahmen auf ihren Frankfurter Grundstücken umsetzen möchten.
  • Förderfähige Maßnahmen: Installation von öffentlich zugänglichen Trinkwasserbrunnen, die zur Verbesserung des Stadtklimas beitragen.
  • Antragsverfahren: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme online gestellt werden. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids kann mit der Umsetzung begonnen werden. 

Besonderheiten:

  • Gemeinschaftsprojekte erhalten einen zusätzlichen Bonus von fünf Prozentpunkten.
  • Die Maßnahme darf nicht zu einer Mieterhöhung führen.
  • Die Investition muss mindestens zehn Jahre erhalten bleiben.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie auf der offiziellen Website der Stadt Frankfurt: Frankfurt.de