Mobile Trinkwasserversorgung
Sicherheit auch bei befristeten Versorgungssystemen.
Laut Trinkwasserverordnung muss das Trinkwasser so beschaffen sein, "dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht zu besorgen ist". Folglich müssen Planung, Bau und Betrieb von Trinkwasserinstallationen und –anlagen so erfolgen, dass keine Risiken für den Verbraucher entstehen. Dies gilt für die gesamte Wasserversorgungsanlage von der Wassererzeugung bis zur tatsächlichen Entnahmestelle des Trinkwassers, egal ob es sich um stationäre oder mobile Installationen handelt.
Vor allem mobile und zeitlich befristete Wasserentnahmestellen bergen trotz scheinbar fachgerechter Installation ernst zu nehmende und oftmals gesundheitsgefährdende Risiken, denn sowohl die mobile Anlage als auch das gesamte öffentliche Trinkwassernetz können durch das unglückliche Zusammentreffen verschiedener Faktoren verunreinigt werden. Hierunter fallen insbesondere das Rücksaugen, Rückdrücken und Rückfließen von Nichttrinkwasser in die Trinkwasserinstallation.
Auf Grund des erhöhten Risikos ist bei mobilen, zeitlich befristeten Wasserentnahmestellen die Einhaltung von Maßnahmen zur Absicherung der Trinkwasserqualität von höchster Priorität.
