Verantwortlichkeiten in der mobilen Trinkwasserversorgung
In der deutschen Gesetzgebung sind die Verantwortlichkeiten für verschiedene Bereiche der Trinkwasserversorgung klar geregelt. Grundlegend gibt es drei Versorgungsabschnitte bei der mobilen Trinkwasserversorgung. An den jeweiligen Schnittstellen wechselt die Verantwortlichkeit ihre Besitzer.
Versorgungsabschnitt 1
Vom Wasserwerk zum Standrohr
Vom Wasserwerk zum Standrohr ist das Wasserversorgungsunternehmen verantwortlich.
Wasserversorgungsunternehmen sind für die Qualität des Wassers von der Wassergewinnung bis einschließlich der zentralen Sicherungseinrichtung an der Übergabestelle verantwortlich. Sicherungseinrichtungen sorgen dafür, dass das Wasser nicht wieder in das Trinkwassernetz gelangen kann. Somit wird verhindert, dass z.B. durch einen alten Schlau verunreinigtes Wasser wieder zurückfließen kann. Ein Rückfließen passiert häufig durch Druckstöße oder das Überfahren der Leitungen.
Versorgungsabschnitt 2
Vom Standrohr zum Anschlusspunkt des Standes
Vom Standrohr zum Anschlusspunkt des Standes ist der Betreiber bzw. der Veranstalter verantwortlich.
Das Wasserversorgungsunternehmen ist für die Qualität des Wassers nur bis zur Übergabestelle verantwortlich (Versorgungsabschnitt 1) - also der Sicherheitseinrichtung (Systemtrenner) z.B. am Standrohr. Ab der Schlauchkupplung übernimmt der Veranstalter oder Betreiber die Verantwortung für die Trinkwasserqualität. Verteilungsanlagen werden typischerweise jedes Mal für eine Veranstaltung neu auf- und nach dem Ende der Veranstaltung wieder abgebaut, gelagert und transportiert. Dabei können Verunreinigungen in die Verteilungsanlagen gelangen. Daher ist genaustens auf die Materialien und Bauteile, sowie deren fachgerechte Installation zu achten!
Die Auf- und Abbauarbeiten im Versorgungsabschnitt 2 dürfen nur von geschulten Fachpersonal (z.B. Gas- & Wasserinstallateure) durchgeführt werden!
Werden mehrere Anschlussnehmer mit Trinkwasser versorgt, muss eine geeignete Weiterverteilungsanlage eingerichtet werden. Hierbei ist zu beachten, dass jeder Anschlussnehmer einen eigenen Anschlusspunkt benötigt, welcher mit einem Systemtrenner BA abgesichert werden muss.
Der Veranstalter/Betreiber ist für die komplette Weiterverteilungsanlage vom Systemtrenner des Standrohrers bis zum Schlauchanschluss des Anschlussnehmers (Abgabestelle des Veranstalters) zuständig und verantwortlich.
Versorgungsabschnitt 3
Vom Anschluss an die eigene Sicherungseinrichtung bis zum Verbraucher
Vom Anschluss an die eigene Sicherungseinrichtung bis zum Verbraucher ist der Standbetreiber verantwortlich.
Der Betreiber der anschließend angeschlossenen Anlage bzw. der Verbraucher (z.B. Imbiss-oder Marktstand) ist für die fachgerechte Installation innerhalb seines Versorgungsabschnittes verantwortlich.Diese anlagen werden häufig nur saisonal und unregelmäßig betrieben und haben damit betriebsbedingt längere Stagnationszeiten als nach dem allgemein anerkannten Regeln der Technik für die zentrale Trinkwasserinstallation vorgesehen. Hier ist besonders wichtig, auf die korrekte Installation und Handhabung im Betrieb zu achten, da das Wasser häufig direkt oder indirekt in Kontakt mit dem Menschen kommt.