Die globalen Ziele der Nachhaltigkeit
und die Auswirkungen auf den Umgang mit Blei
Die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) wurden 2015 von den Vereinten Nationen als Rahmen für die Förderung nachhaltiger Entwicklung bis 2030 festgelegt. Diese 17 Ziele umfassen Themen wie Gesundheit (SDG 3), sauberes Wasser (SDG 6) und nachhaltige Produktion (SDG 12). Der Umgang mit schädlichen Substanzen wie Blei ist entscheidend für die Erreichung dieser Ziele, da Blei schwerwiegende gesundheitliche Auswirkungen hat.
Als Reaktion auf die SDGs hat die Europäische Union spezifische Regelungen entwickelt, darunter die REACH-Verordnung und die EU-Trinkwasserrichtlinie. Die REACH-Verordnung zielt darauf ab, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor Chemikalien zu verbessern. Die EU-Trinkwasserrichtlinie setzt strenge Grenzwerte für Schadstoffe im Trinkwasser, einschließlich Blei, um die öffentliche Gesundheit zu schützen.
REACH Verordnung
Messing und Blei in der Industrie ab 2036
Die EU diskutiert aktuell, ob Blei auf Anhang 14 der REACH Verordnung aufgenommen werden soll, was ein Bleiverbot ab 2028 mit sich ziehen würde. Dies stellt Unternehmen in der EU vor erhebliche Herausforderungen. Dies betrifft sowohl produzierende Unternehmen als auch Unternehmen, die in die EU importieren.
Trinkwasserverordnung
Wasserwirtschaft und Industrie ab 2028
Die neue Trinkwasserverordnung, die die europäische Trinkwasserrichtlinie in deutsches Recht umsetzt, stellt Inverkehrbringer von Produkten, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen, vor erhebliche Herausforderungen. Mit der Herabsetzung des Bleigrenzwertes von 10 auf 5 Mikrogramm pro Liter, die spätestens zum 12. Januar 2028 einzuhalten ist, steigt der Druck auf die Hersteller und Anbieter dieser Produkte erheblich.
Globale Ziele der Vereinten Nationen
Die 17 Ziele der UN Charta
Die 17 Nachhaltigkeitsziele der UN (SDGs) wurden entwickelt, um bis 2030 weltweit drängende Probleme wie Armut, Ungleichheit, Klimawandel und Umweltzerstörung anzugehen.
Viele der SDGs, insbesondere diejenigen, die sich auf Klimaschutz, nachhaltige Energie, sauberes Wasser und nachhaltige Städte konzentrieren, bilden die Grundlage für den EU Green Deal.
Europas Green Deal
Der EU Green Deal ist eine umfassende politische Initiative der Europäischen Union, die im Dezember 2019 von der Europäischen Kommission vorgestellt wurde. Ziel des EU Green Deals ist es, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen und gleichzeitig das wirtschaftliche Wachstum zu fördern. Dabei sollen die negativen Auswirkungen auf die Umwelt minimiert und die Ressourceneffizienz erhöht werden
Der Green Deal fördert unter anderem eine Kreislaufwirtschaft, die darauf abzielt, Abfälle zu reduzieren, die Wiederverwendung und das Recycling zu fördern sowie die Nachhaltigkeit von Produkten über deren gesamten Lebenszyklus hinweg zu verbessern.
Die REACH-Verordnung ist ein integraler Bestandteil dieser Bemühungen, indem sie sicherstellt, dass chemische Stoffe sicher verwendet werden und deren negative Auswirkungen auf die Umwelt minimiert werden.
Die REACH-Verordnung
Ein Baustein zur Umsetzung des Green Deal
Ein Baustein zur Umsetzung des Green Deals ist die vor vielen Jahren geschaffene Chemikalienverordnung REACH und die parallel laufende Drinking Water Directive (DWD).
Die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. Sie zielt darauf ab, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten, indem sie die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien regelt. Unternehmen, die Chemikalien herstellen oder importieren, sind verpflichtet, die mit ihrer Verwendung verbundenen Risiken zu bewerten und Maßnahmen zur Beherrschung dieser Risiken zu treffen.
REACH und Trinkwasserverordnung
Die REACH-Verordnung steht in Verbindung mit den 19 Zielen der UN-Charta, da sie neben ökonomischen Aspekten auch ökologische Aufgaben und Ziele verfolgt, die eine tragende Unternehmensfunktion im Hinblick auf die UN-Charta einnehmen. Dies spiegelt sich in der zunehmenden Bedeutung ökologischer Verantwortung und nachhaltiger Praktiken in Unternehmen wider.
In Bezug auf die Drinking Water Directive, die EU-Trinkwasserrichtlinie, gibt es ebenfalls eine Verbindung zur REACH-Verordnung. Die Drinking Water Directive legt Qualitätsstandards für Trinkwasser fest, um die öffentliche Gesundheit zu schützen. Die REACH-Verordnung trägt dazu bei, indem sie die Verwendung gefährlicher Stoffe in der Produktion regelt und somit indirekt auch die Qualität des Trinkwassers beeinflusst.
Die deutsche Trinkwasserverordnung ist die Umsetzung der europäischen Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht. Die letzte Novellierung der Trinkwasserverordnung bringt eine weitere Absenkung der Bleiabgabe von trinkwasserberührenden Bauteilen mit sich. Dieser Paramenter ist spätestens 12.01.2028 an der Zapfstelle einzuhalten - das bedeutet, dass ab 31.12.2026 nur noch Produkte in Umlauf gebracht werden, die aus einem Material bestehen, welches sich auf der ECHA – Liste befindet. Ab 12.01.2028 dürfen nur noch Produkte in die deutsche Trinkwasserinstallation eingebaut werden, die die Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllen.
REACH Verordnung
Messing und Blei in der Industrie ab 2036
- EU diskutiert Aufnahme von Blei in Anhang 14 der REACH-Verordnung
- Mögliche Konsequenz: Bleiverbot ab 2028
- Betroffene: Unternehmen in der EU
- Ergebnis: Erhebliche Herausforderungen für diese Unternehmen
Trinkwasserverordnung
Wasserwirtschaft und Industrie ab 2028
- Neue TrinkWV setzt EU-Trinkwasserrichtlinie in deutsches Recht um
- Betroffene: Inverkehrbringer von Produkten, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen
- Herabsetzung des Bleigrenzwertes: von 10 auf 5 Mikrogramm pro Liter
- Einhaltung spätestens bis 12. Januar 2028 erforderlich
- Steigender Druck auf Hersteller und Anbieter dieser Produkte
- Erhebliche Herausforderungen für die betroffenen Unternehmen