Blei in Kupfer- und Bronzelegierungen
Umstellung auf bleifreies Material könnte Pflicht werden
Die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) der Europäischen Union spielt eine entscheidende Rolle im Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Chemikalien.
BEULCO ist Spezialist in der Buntmetallver und -bearbeitung. Im Fokus liegen Kupfer- und Bronzelegierungen, die häufig aus Verarbeitungsgründen einen gewissen Bleianteil enthalten. Die EU diskutiert aktuell, ob Blei auf Anhang 14 der REACH Verordnung aufgenommen werden soll, was ein Bleiverbot ab 2028 mit sich ziehen würde.
Dies stellt Unternehmen aus der bleiverarbeitenden Industrie in der EU vor erhebliche Herausforderungen. Die Notwendigkeit, Produkte auf bleifreie Materialien umzustellen, bedeutet einen erheblichen Aufwand die Produktion REACH-konform umzustellen. Das Bleiverbot in Messinglegierungen würde tiefgreifende Veränderungen im Markt und hohe Investitionskosten bedeuten.
Für viele Unternehmen ist die Anpassung an die REACH-Verordnung ein Prozess, der sowohl technische als auch finanzielle Ressourcen bindet und eine umfassende Strategie zur Bewältigung der neuen Anforderungen erforderlich macht. Angesichts dieser Herausforderung ist es entscheidend, die notwendigen Schritte frühzeitig zu planen und umzusetzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben und den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Betrifft die REACH-Verordnung mein Unternehmen?
Hier finden Sie eine schnelle Antwort, ob Ihr Unternehmen betroffen ist.
Welche Branchen müssen auf bleifreie Produkte und Produktion umstellen?
Die REACH-Verordnung betrifft zahlreiche Branchen, da sie weitreichende Regelungen zur Handhabung chemischer Stoffe innerhalb der Europäischen Union festlegt. In Bezug auf die aktuelle Diskussion rund um Blei sind dies unter anderem folgende:
Metallverarbeitende Industrie
Besonders Hersteller von Messinglegierungen und anderen metallischen Werkstoffen, die traditionell Blei zur Verbesserung der Verarbeitbarkeit und der mechanischen Eigenschaften verwenden.
Bauindustrie
Blei kommt in der Bauindustrie in einigen Bauprodukten wie Rohren, Ventilen und Armaturen vor.
Automobilindustrie
Blei wird in vielen Automobilteilen, einschließlich Elektronik, Batterien und Komponenten aus Messing, verwendet.
Elektronik- und Elektroindustrie
Viele elektronische Bauteile enthalten Blei, vor allem in Lötverbindungen und Steckverbindern.
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Erfahrungsbericht
Umstellung des Produktsortiments auf bleifreies Material
BEULCO hat bereits das eigene Produktsortiment auf bleifreies Material umgestellt. Der Bericht soll dazu dienen, Ihnen eine Idee davon zu vermitteln, wie eine Umstellung Ihres Produktsortiments auf bleifrei in der Praxis gelingen kann.
- Herausforderungen der REACH-Verordnung
- Faktoren der bleifreien Materialauswahl
- Umsetzung & Meilensteine
- Unterschied zwischen Theorie & Praxis
- Ergebnis & Empfehlungen
FAQ zum Thema REACH
Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten.
Die REACH Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) ist eine europäische Verordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. Sie zielt darauf ab, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken zu verbessern, die durch Chemikalien entstehen können. Gleichzeitig fördert sie alternative Methoden zur Gefahrenbewertung von Stoffen, um die Anzahl der Tierversuche zu verringern.
Wichtige Aspekte der REACH Verordnung:
Registrierung (Registration):
Unternehmen müssen Informationen über die von ihnen hergestellten oder importierten chemischen Stoffe sammeln und der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) vorlegen. Die Registrierung ist für Stoffe erforderlich, die in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr produziert oder importiert werden.
Bewertung (Evaluation):
Die eingereichten Registrierungsdossiers werden von der ECHA überprüft. Bei Verdacht auf Risiken werden die Informationen weitergehend bewertet, um zu klären, ob die Verwendung der Stoffe sicher ist.
Zulassung (Authorisation):
Für besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) ist eine Zulassung erforderlich. Solche Stoffe dürfen nur verwendet werden, wenn dafür eine spezifische Genehmigung erteilt wurde, die auf der sicheren Nutzung beruht.
Beschränkung (Restriction):
Die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe kann eingeschränkt oder verboten werden, wenn sie ein unvertretbares Risiko darstellen.
Ziele der REACH Verordnung:
- Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt: Reduktion von Risiken durch Chemikalien.
- Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie: Förderung von Innovation und sichereren Chemikalien.
- Transparenz und Information: Besserer Informationsfluss über chemische Stoffe in der Lieferkette.
- Tierversuche minimieren: Förderung von Alternativen zu Tierversuchen.
Wer ist betroffen?
- Hersteller: Unternehmen, die chemische Stoffe in der EU produzieren.
- Importeure: Unternehmen, die chemische Stoffe in die EU einführen.
- Nachgeschaltete Anwender: Unternehmen, die Chemikalien verwenden, um Produkte herzustellen.
Weitere Informationen: Die ECHA stellt umfassende Ressourcen und Datenbanken zur Verfügung, in denen registrierte Stoffe und ihre Gefährdungsbeurteilungen eingesehen werden können. Unternehmen müssen regelmäßig ihre Registrierungen aktualisieren und neue Informationen zu Risiken und Sicherheitsmaßnahmen bereitstellen.
Die Trinkwasserrichtlinie und die REACH Verordnung sind zwei wesentliche Regelwerke der Europäischen Union, die beide den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken chemischer Stoffe zum Ziel haben. Sie arbeiten komplementär zusammen, um eine umfassende Regulierung und Kontrolle der Verwendung von Chemikalien und deren Auswirkungen auf das Trinkwasser zu gewährleisten.
Trinkwasserrichtlinie (Directive 98/83/EC):
Die Trinkwasserrichtlinie legt Qualitätsstandards für Wasser fest, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist. Sie zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Trinkwasser sauber und sicher ist. Die Richtlinie fordert, dass die Mitgliedstaaten regelmäßig die Qualität des Trinkwassers überwachen und sicherstellen, dass es den festgelegten Grenzwerten für verschiedene chemische, mikrobiologische und physikalische Parameter entspricht.
REACH Verordnung:
Die REACH Verordnung reguliert die Herstellung, den Import und die Verwendung von chemischen Stoffen in der EU. Sie fordert, dass Unternehmen Informationen über die chemischen Stoffe sammeln und der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) vorlegen, damit die Risiken bewertet und geeignete Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt ergriffen werden können.
Verbindungen zwischen der Trinkwasserrichtlinie und REACH:
Schutz der menschlichen Gesundheit:
Beide Regelwerke haben den primären Zweck, die menschliche Gesundheit vor den schädlichen Auswirkungen von Chemikalien zu schützen.
Die REACH Verordnung sorgt dafür, dass Informationen über chemische Stoffe gesammelt und bewertet werden, was auch zur Identifikation potenziell gefährlicher Stoffe beiträgt, die das Trinkwasser kontaminieren könnten.
Die Trinkwasserrichtlinie verwendet diese Informationen, um sicherzustellen, dass keine gefährlichen Konzentrationen dieser Stoffe im Trinkwasser vorhanden sind.
Regulierung gefährlicher Stoffe:
Durch REACH können besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) identifiziert und ihre Verwendung eingeschränkt oder verboten werden. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Kontamination des Trinkwassers mit solchen Stoffen zu verhindern.
Die Trinkwasserrichtlinie kann spezifische Grenzwerte für bestimmte Chemikalien festlegen, die durch REACH als gefährlich eingestuft wurden.
Informationsaustausch und Transparenz:
REACH fördert die Sammlung und den Austausch von Daten über chemische Stoffe in der gesamten Lieferkette, was den Behörden ermöglicht, fundierte Entscheidungen über den Schutz des Trinkwassers zu treffen.
Die Trinkwasserrichtlinie nutzt diese Daten, um sicherzustellen, dass die Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen.
Gemeinsame Zielsetzung:
Beide Regelwerke tragen zu einer nachhaltigen Entwicklung bei, indem sie den Schutz natürlicher Ressourcen, wie Trinkwasser, sicherstellen und die Belastung durch gefährliche Chemikalien reduzieren.
Die REACH Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) betrifft eine Vielzahl von chemischen Stoffen und deren Verbindungen, einschließlich Blei in Buntmetallen, Kupfer- und Bronzelegierungen. Blei ist als besonders besorgniserregender Stoff (Substance of Very High Concern, SVHC) eingestuft, und daher unterliegt seine Verwendung in diesen Legierungen bestimmten Einschränkungen und Auflagen.
Bleihaltige Legierungen in Buntmetallen, Kupfer und Bronze:
Messing (Kupfer-Zink-Legierungen):
Messing enthält oft geringe Mengen an Blei, um die Bearbeitbarkeit und Schmierung zu verbessern.
Unter REACH müssen Hersteller und Importeure sicherstellen, dass die Verwendung von Blei innerhalb sicherer Grenzwerte bleibt und die erforderlichen Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung gestellt werden.
Bronze (Kupfer-Zinn-Legierungen):
Bronze kann ebenfalls Blei enthalten, um die Gussteile leichter bearbeitbar zu machen und die Gießqualität zu verbessern.
Auch hier sind die Hersteller verpflichtet, die Risiken zu bewerten und Maßnahmen zu ergreifen, um die Exposition zu minimieren.
Aktuell diskutiert die EU, ob Blei auf Anhang 14 der REACH-Verordnung kommt. Anhang 14 befasst sich mit der Zulassung bestimmter besonders besorgniserregender Stoffe (SVHCs, Substances of Very High Concern) und ist auch als „Zulassungsliste“ bekannt.
Stoffe, die in Anhang 14 aufgeführt sind, dürfen nur in der EU verwendet werden, wenn sie von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zugelassen wurden.Unternehmen, die diese Stoffe verwenden möchten, müssen eine Zulassung beantragen und nachweisen, dass die Risiken, die mit der Verwendung des Stoffes verbunden sind, beherrschbar sind oder dass der sozioökonomische Nutzen die Risiken überwiegt. Für jeden Stoff, der in Anhang 14 aufgenommen wird, gibt es ein Ablaufdatum (Sunset Date). Ab diesem Datum darf der Stoff nur noch verwendet werden, wenn eine Zulassung erteilt wurde.
Im Raum steht, dass die Entscheidung 2028 getroffen wird. Ab dann gilt ein sogenanntes "Stoffverbot" für Blei. Natürlich kann es sein, dass sich die Entscheidungsfindung verzögert, sicher ist dies aber nicht. Deshalb sollten sich betroffene Unternehmen in jedem Fall mit Alternativen auseinandersetzen.