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Trinkwasserverordnung
Wasserwirtschaft und Industrie ab 2028

Trinkwasserverordnung 2028

Neue Bleigrenzwerte stellen Hersteller vor Herausforderungen

Die neue Trinkwasserverordnung, die die europäische Trinkwasserrichtlinie in deutsches Recht umsetzt, stellt Inverkehrbringer von Produkten, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen, vor erhebliche Herausforderungen. Mit der Herabsetzung des Bleigrenzwertes von 10 auf 5 Mikrogramm pro Liter, die spätestens zum 12. Januar 2028 einzuhalten ist, steigt der Druck auf die Hersteller und Anbieter dieser Produkte erheblich.

Ab diesem Datum dürfen keine Produkte mehr verwendet werden, die diesen neuen, strengeren Grenzwert von Blei überschreiten. Für viele Unternehmen bedeutet dies eine grundlegende Überarbeitung ihrer Produktpalette und Produktionsprozesse. Die Umstellung auf bleifreie Materialien wird nicht nur zur Einhaltung der aktuellen Regelungen notwendig, sondern stellt die Inverkehrbringer auch zukunftssicher auf, insbesondere im Hinblick auf mögliche zukünftige Vorschriften wie die REACH-Verordnung, die ein vollständiges Verbot von Blei vorsehen könnte.

Countdowns zu wichtigen Stichtagen

Wichtige Fristen für den Umgang mit Blei in Trinkwasserprodukten

Der neue Grenzwert für Blei im Trinkwasser liegt bei 0,005 mg/l und gilt in Deutschland ab 12. Januar 2028. Deshalb können Produkte aus bestimmten bleihaltigen Legierungen, die aktuell noch in der Positivliste der UBA Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe aufgeführt sind, ab diesem Datum nicht mehr für die Errichtung oder Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen in Deutschland verwendet werden.

Countdowns zu Stichtagen

31.12.2026 | Inverkehrbringen von nur noch konformen Materialien nach ECHA-Positivliste (Empfehlung)


01.01.2028 | Einbau von nur noch konformen Material in die Installation


01.01.2028 | Vertrieb von nicht-konformen Produkten verboten

Betrifft die Trinkwasser-Verordnung mein Unternehmen?

Hier finden Sie eine schnelle Antwort, ob Ihr Unternehmen betroffen ist.

Wozu verpflichtet mich die neue Trinkwasserverordnung?

BEULCO empfiehlt betroffenen Unternehmen, das Produktportfolio entsprechender Produkte bis Ende 2026 anzupassen. Dies ermöglicht eine fristgerechte Umstellung auf konforme Materialien und gibt ausreichend Spielraum, um bis 2028 konforme Produkte für die Installation anzubieten.

Ab 12.01.2028 dürfen nur noch Produkte in die deutsche Trinkwasserinstallation eingebaut werden, die die Anforderungen der TWVO erfüllen (5μg/L an der Zapfstelle).

Als Mitglied des Kupferverbandes hat BEULCO alle Regularien und Zeitpläne im Blick. Eigene Materialtests und -prüfungen sorgen dafür, dass wir sowohl in unserem Eigensortiment als auch für Ihren Anwendungsfall auf das richtige Material setzen. Wir begleiten Sie bei Zulassungen und rechtlichen Vorgaben.

Mit BEULCO bleifrei in die Zukunft - Nachhaltig & Effizient

Erfüllen Sie die Vorgaben der Trinkwasserverordnung mit BEULCO - Ihr Partner für die Entwicklung und Produktion von bleifreien Komponenten und Baugruppen.

Wir beraten intensiv bei der Materialauswahl für Ihre Bauteile.
Zeitlicher Druck bei Materialumstellungen wird von uns berücksichtigt.
Expertise durch zahlreiche Projekte in Umstellung auf bleifreies Material
Erfahrenes Projektmanagement bei der Materialumstellung
mit BEULCO schnell und effizient auf bleifrei umstellen
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Projektablauf "Bleifrei"- Pünktlich zur Compliance!

Sie möchten auf bleifreies Material umstellen? Mit BEULCO gelingt dies schnell und effizient! Profitieren Sie von unserer intensiven Beratung bei der Materialauswahl für Ihre Bauteile und unserer umfassenden Expertise aus zahlreichen Projekten zur Umstellung auf bleifreies Material. Unser erfahrenes Projektmanagement berücksichtigt dabei auch zeitlichen Druck und sorgt dafür, dass Ihr individuelles Bauteil konform in Bezug auf die Trinkwasserverordnung ist. Wir stehen Ihnen als Entwicklungs- und Fertigungspartner zur Seite.

Erfahrungsbericht

Umstellung des Produktsortiments auf bleifreies Material

BEULCO hat bereits das eigene Produktsortiment auf bleifreies Material umgestellt. Der Bericht soll dazu dienen, Ihnen eine Idee davon zu vermitteln, wie eine Umstellung in der Praxis gelingen kann.

  • Herausforderungen
  • Faktoren der Materialauswahl
  • Umsetzung & Meilensteine
  • Unterschied zwischen Theorie & Praxis
  • Ergebnis & Empfehlungen

Unser Produktportfolio - mit Sicherheit Cuphin / Ecobrass

Bereits 2013 haben wir unser Sortiment auf bleifreies Material umgestellt. Dabei setzen wir auf Cuphin als Premiumwerkstoff. Mit dem Einsatz von Cuphin als Messingwerkstoff werden nicht nur bereits jetzt zukünftige gesetzliche Vorgaben beachtet, sondern auch sicherheitsrelevante, hygienische und gesundheitsfördernde Aspekte. Der sehr hohe Kupferanteil von 75% trägt deutlich zur Hygiene der Trinkwasserinstallation bei. Cuphin ist sowohl auf der Positivliste des Umweltbundesamtes als auch auf der GMS-Liste des Gesamtverbandes Messing-Sanitär gelistet und so nachweislich hygienisch und technisch geeignet.

FAQ zur neuen Trinkwasserverordnung

Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten.

Was sind die wichtigsten Änderungen der neuen Trinkwasserverordnung?

Die wichtigsten Änderungen der neuen Trinkwasserverordnung in Deutschland, die am 24. Juni 2023 in Kraft getreten ist, umfassen folgende Punkte:

Einführung der verpflichtenden Risikobewertung und des Risikomanagements:

Dies betrifft die gesamte Versorgungskette, vom Einzugsgebiet bis zum Verbraucher. Die Gesundheitsämter prüfen, ob das Risikomanagement und der daraus abgeleitete Untersuchungsplan den Anforderungen entsprechen.

Neue Anforderungen bei Untersuchungspflichten und dem Untersuchungsplan:

Es gibt neue Qualitätsparameter wie somatische Coliphagen, Microcystin-LR, PFAS und Bisphenol A.

Verschärfungen

Bei Parametern wie Blei, Chrom und Arsen: Die Grenzwerte für diese Schadstoffe wurden gesenkt.

Verpflichtender Austausch oder Stilllegung von Bleirohrleitungen:

Dies muss bis zum 12. Januar 2026 in allen Wasserversorgungsanlagen inklusive Trinkwasserinstallationen erfolgen.

Neue Informationspflichten der Betreiber:

Wasserversorgungsunternehmen müssen Verbraucher über Qualität, Preisgestaltung und den individuellen Verbrauch ihres örtlichen Trinkwassers informieren.

Was sind die Unterschiede und Verbindungen der europäischen Trinkwasserrichtlinie und der deutschen Trinkwasserverordnung?

Die europäische Trinkwasserrichtlinie und die deutsche Trinkwasserverordnung stehen in einem klaren hierarchischen und inhaltlichen Zusammenhang. Die europäische Trinkwasserrichtlinie gibt den Rahmen und die Mindestanforderungen vor, die alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) einhalten müssen, um die Qualität des Trinkwassers zu sichern. Die deutsche Trinkwasserverordnung setzt diese Vorgaben in nationales Recht um und kann darüber hinaus strengere Vorschriften enthalten.

Europäische Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie 98/83/EG und 2020/2184)

Die europäische Trinkwasserrichtlinie, erstmals 1998 verabschiedet und 2020 umfassend überarbeitet, legt europaweite Standards für die Trinkwasserqualität fest. Sie zielt darauf ab, die Gesundheit der Verbraucher vor nachteiligen Auswirkungen durch verunreinigtes Trinkwasser zu schützen, indem sie sicherstellt, dass das Wasser sauber und gesund ist.

Wesentliche Inhalte:

  • Festlegung von Grenzwerten für Mikroorganismen, chemische Substanzen und Indikatorparameter.
  • Regelungen zur Überwachung und Berichterstattung der Trinkwasserqualität.
  • Anforderungen an die Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser.
  • Schutz der Trinkwasserressourcen.

Deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Die deutsche Trinkwasserverordnung basiert auf der europäischen Trinkwasserrichtlinie und überträgt deren Anforderungen in nationales Recht. Die Verordnung regelt umfassend die Qualität von Trinkwasser und die Pflichten der Wasserversorger.

Wesentliche Inhalte:

  • Festlegung von Grenzwerten für Stoffe und Mikroorganismen, die im Trinkwasser enthalten sein dürfen, entsprechend oder strenger als die Richtlinie.
  • Vorschriften zur regelmäßigen Überprüfung und Kontrolle der Wasserqualität durch die zuständigen Behörden.
  • Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitungen und Verfahren zur Information der Öffentlichkeit.
  • Anforderungen an Materialien und Produkte, die mit Trinkwasser in Berührung kommen, um Verunreinigungen zu vermeiden.

Verbindung und Umsetzung

1. Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht: Die deutsche Trinkwasserverordnung setzt die Vorgaben der europäischen Trinkwasserrichtlinie verbindlich in deutsches Recht um. Dies bedeutet, dass alle EU-rechtlichen Anforderungen, wie die festgelegten Grenzwerte und Überwachungspflichten, in der deutschen Verordnung konkretisiert werden.

2. Anpassung und Verschärfung: Die Mitgliedstaaten können strengere Anforderungen als die in der EU-Richtlinie festgelegten Mindeststandards einführen. Deutschland nutzt diese Möglichkeit und setzt häufig strengere Grenzwerte und umfangreichere Überwachungsmaßnahmen in seiner Trinkwasserverordnung fest.

3. Kontrollmechanismen und Berichterstattung: Die deutsche Trinkwasserverordnung legt detaillierte Anforderungen an die Überwachung der Trinkwasserqualität fest. Diese Überwachungsdaten müssen regelmäßig an die zuständigen Behörden und, im Rahmen der europäischen Berichterstattungspflichten, an die EU weitergeleitet werden.

Welche Deadlines und Übergangsfristen gelten?

BEULCO empfiehlt betroffenen Unternehmen, das Produktportfolio entsprechender Produkte bis Ende 2026 anzupassen. Dies ermöglicht eine fristgerechte Umstellung auf konforme Materialien und gibt ausreichend Spielraum, um bis 2028 konforme Produkte für die Installation anzubieten.

Ab dem 12. Januar 2028:

Ab diesem Datum dürfen nur noch Produkte in die deutsche Trinkwasserinstallation eingebaut werden, die die Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TWVO) erfüllen. Insbesondere müssen diese Produkte sicherstellen, dass der Bleigehalt im Trinkwasser an der Zapfstelle 5 µg/L nicht überschreitet.