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Normen & Richtlinien
in der mobilen Trinkwasserversorgung

Trinkwasser ist das am strengsten kotrollierte Lebensmittel

Ein Überblick über die Landschaft der Normen und Richtlinien

Planung, Bau und Betrieb von Trinkwasserinstallationen und –anlagen müssen so erfolgen, dass keine Risiken für den Verbraucher entstehen. Dies gilt für die gesamte Wasserversorgungsanlage von der Wassererzeugung bis zur tatsächlichen Entnahmestelle des Trinkwassers, egal ob es sich um stationäre oder mobile Installationen handelt. Maßgeblich ist hierbei nicht, ob das entnommene Wasser als Trinkwasser genutzt wird, sondern ob die Entnahmestelle mit der Trinkwasserinstallation verbunden ist.

 

Vor allem mobile und zeitlich befristete Wasserentnahmestellen, wie Imbissbuden, Verkaufsstände und mobile Toilettenanlagen, bergen trotz scheinbar fachgerechter Installation ernst zu nehmende und oftmals gesundheitsgefährdende Risiken, denn sowohl die mobile Anlage als auch das gesamte öffentliche Trinkwassernetz können durch das unglückliche Zusammentreffen verschiedener Faktoren verunreinigt werden.

 

Die mobile Trinkwasserversorgung ist ein entscheidender Aspekt der modernen Gesellschaft, der eine zuverlässige und sichere Bereitstellung von Trinkwasser in verschiedenen Situationen gewährleisten muss. Um dieses Ziel zu erreichen, sind klare Normen und Richtlinien unerlässlich.

 

Notwendigkeit von Richtlinien?

Negativbeispiele

Die wichtigsten Regelwerke für die mobile Trinkwasserversorgung im Überblick

Trinkwasserverordnung

„Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ (TrinkwV)

Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen. Sie legt die wichtigsten Punkte fest:

  • die Beschaffenheit des Trinkwassers,
  • die Aufbereitung des Wassers,
  • die Pflichten der Wasserversorger sowie
  • die Überwachung des Trinkwassers.
Infektionsschutzgesetz

"Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen″ (IfSG) 

Ist die gesetzliche Grundlage zur Sicherung und Überwachung der Qualität des Trinkwassers. Das deutsche Infektionsschutzgesetz regelt seit dem 1. Januar 2001 die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. 

DVGW W 408

„Technische Regel Anschluss von Entnahmevorrichtungen an Hydranten in Trinkwasserverteilungsanlagen“

Dieses Arbeitsblatt gilt speziell für die Installation und den Betrieb von Standrohren und gibt Informationen über die Vorschriften bei Installation und Betrieb. Zudem schreibt sie den Einsatz entsprechender Sicherungseinrichtungen vor (DIN EN 1717).

DIN 2001-2

„Nicht ortsfeste Anlagen – Leitsätze für Anforderungen an Trinkwasser, Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Anlagen; Technische Regel des DVGW“

Die Norm gilt für nicht ortsfeste Anlagen, die zur Abgabe von Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit im Sinne der Trinkwasserverordnung bestimmt sind. Dazu gehören:

  • Anlagen an Bord von gewerblich genutzten oder an Privatpersonen vermieteten Land-, Luft-, und Wasserfahrzeugen sowie deren Befüllungsanlagen
  • sonstige nicht ortsfeste Anlagen mit Wasserspreicher
  • zeitweise an eine Wasserversorgungsanlage angeschlossene Anlagen
  • Verteilungsanlagen auf Märkten, Volksfesten und Massenveranstaltungen

Sie schreibt unter anderem fest,  welche Anforderungen der Verantwortliche im jeweiligen Versorgungsabschnitt zu beachten hat und wie Anlagen zu installieren und betreiben sind. 

DIN EN 1717

„Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen“

Schreibt unter anderem vor, welche Sicherungseinrichtungen für welchen Einsatz geeignet sind. In der Praxis ist häufig verunreinigtes Wasser der Flüssigkeitskategorie 3 und 4 anzutreffen. Um den Rückfluss von Stoffen bis Kategorie 4 in die Trinkwasserinstallation sicher zu verhindern, wird der Systemtrenner BA (nach DIN EN 1717 ein “Rohrtrenner mit kon-
trollierbarer Mitteldruckzone”) als zugelassene Sicherungsarmatur eingesetzt.
 

Rechtliche Grundlagen

Was muss überhaupt beachtet werden?

Normen

Das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN) ist die unabhängige Plattform für Normung und Standardisierung in Deutschland und weltweit.

 

Eine Norm ist ein Dokument, das Anforderungen an Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren festlegt. Sie unterstützt die Rationalisierung und Qualitätssicherung in Wirtschaft, Technik, Wissenschaft und Verwaltung. Sie dient der Sicherheit von Menschen und Sachen sowie der Qualitätsverbesserung in allen Lebensbereichen.


Wer DIN-Normen – als anerkannte Regeln der Technik – anwendet, kann ein korrektes Verhalten einfacher nachweisen.

DVGW Arbeitsblätter

Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) ist anerkannter Regelsetzer für die Gas- und Wasserwirtschaft, technisch-wissenschaftlicher Know-how-Träger sowie Initiator und Förderer von branchenbezogenen Forschungsvorhaben und Innovationen mit Sitz in Bonn.


Seine Hauptaufgabe besteht in der Erstellung des Technischen Regelwerkes, mit dem die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Gas- und Wasserversorgung gewährleistet wird. Dabei können anerkannte Regeln der Technik (aaRT) entstehen, auf die häufig in der Gesetzgebung Bezug genommen wird. Die Einhaltung dieser Regeln ist kein Zwang. Sie sind jedoch Maßstab im Schadensfall und ihnen kann in Bezug auf das Haftungsrecht quasi „Gesetzescharakter“ zukommen. Dazu gehören auch die häufig in der Wasserversorgung hinzugezogenen DVGW Arbeitsblätter.

DVGW Zertifizierungen

Der DVGW unterhält satzungsgemäß ein Prüf- und Zertifizierwesen. Die DVGW CERT GmbH ist als unabhängiger und neutraler Branchenzertifizierer im europäischen Binnenmarkt verankert. Bei allen Prüfungen steht die sicherheitstechnische, hygienische und umweltmäßige Unbedenklichkeit im Mittelpunkt.


Basis ist das DVGW-Regelwerk sowie national und international anerkannte Richtlinien, Normen und Zertifizierungsprogramme. Mit einer DVGW-Zertifizierung dokumentieren Produkthersteller, Fachunternehmen, Versorgungsbetriebe sowie Sachverständige gegenüber ihren Kunden und Marktpartnern, dass - bezogen auf das jeweilige Tätigkeitsspektrum - der Stand der Technik eingehalten ist.


In der Trinkwasserversorgung dürfen nur zertifizierte Produkte und Materialien verwendet werden. Alle zertifizierten Produkte sind gekennzeichnet.

Versorgungsabschnitte

Nach DIN 2001-2

Versorgungsabschnitt 1

Das Wasserversorgungsunternehmen

Von: Wassergewinnungsanlage

Bis: zentrale Sicherungseinrichtung an der Übergabestelle

Wasserversorgungsunternehmen sind für die Qualität des Wassers von der Wassergewinnung bis einschließlich der zentralen Sicherungseinrichtung an der Übergabestelle verantwortlich. Sicherungseinrichtungen sorgen dafür, dass das Wasser nicht wieder in das Trinkwassernetz gelangen kann. Somit wird verhindert, dass z.B. durch einen alten Schlauch verunreinigtes Wasser wieder zurückfließen kann. Ein Rückfließen passiert häufig durch Druckstöße oder das Überfahren der Leitungen.
Der Einsatz von geeigneten Sicherungseinrichtungen spielt eine zentrale Rolle bei der Trinkwasserhygiene, insbesondere bei mobilen Versorgungsanlagen.

Nicht immer ist abzusehen, in welche Kategorie das Wasser am Einsatzort einzuordnen ist. In der Praxis ist häufig verunreinigtes Wasser der Flüssigkeitskategorie 3 und 4 anzutreffen. Um den Rückfluss von Stoffen bis Kategorie 4 in die Trinkwasserinstallation sicher zu verhindern, wird der Systemtrenner BA (nach DIN EN 1717 ein “Rohrtrenner mit kontrollierbarer Mitteldruckzone”) als zugelassene Sicherungsarmatur eingesetzt.

Versorgungsabschnitt 2

Das Veranstaltungsbetreiber

Von: zentraler Sicherungseinrichtung an der Übergabestelle

Bis: Sicherungseinrichtung der Abgabestelle der Verteilungsanlage

Ab dieser Stelle übernimmt der Veranstalter oder Betreiber die Verantwortung für die Trinkwasserqualität. Verteilungsanlagen werden typischerweise jedes Mal für eine Veranstaltung neu auf- und nach dem Ende der Veranstaltung wieder abgebaut, gelagert oder transportiert. Dabei können Verunreinigungen in die Verteilungsanlagen gelangen. Daher ist genauestens auf die Materialien und Bauteile, sowie deren fachgerechte Installation zu achten!

Strenge Kontrollen durch Gesundheits- und Ordnungsämter bezüglich der korrekten Trinkwasserinstallation sowie der verwendeten Bauteile und Materialien nehmen stetig zu. Verstöße gegen diese Vorschriften haben ernsthafte Konsequenzen für den Veranstalter. Im Falle eines Verstoßes kann es erforderlich sein, die gesamte Trinkwasserverteilung stillzulegen und zu desinfizieren, was ein erhebliches finanzielles Risiko und Imageverluste für den Veranstalter mit sich bringt.

Wenn mehrere Anschlussnehmer mit Trinkwasser versorgt werden, ist eine angemessene Weiterverteilungsanlage erforderlich. Jeder Anschlussnehmer muss über einen eigenen Anschlusspunkt mit einem Systemtrenner BA abgesichert werden. Querverbindungen zwischen den Anschlussnehmern sind nicht erlaubt.

Versorgungsabschnitt 3

Der Standbetreiber

Von: der Sicherheitseinrichtung der Abgabestelle

Bis einschließlich: über den Anlagenanschluss zur Entnahmestelle in der nicht ortsfesten Anlage

Der Betreiber der danach angeschlossenen Anlage bzw. der Verbraucher (z.B. Imbiss- oder Marktstand) ist für die fachgerechte Installation innerhalb seines Versorgungsabschnittes verantwortlich. Diese Anlagen werden häufig nur saisonal oder unregelmäßig betrieben und haben damit betriebsbedingt längere Stagnationszeiten als nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik für die zentrale Trinkwasserinstallation vorgesehen.


Hier ist es besonders wichtig, auf die korrekte Installation und Handhabung im Betrieb zu achten, da das Wasser häufig direkt oder indirekt in Kontakt mit dem Menschen kommt (z.B. beim Spülen von Gläsern, bei der Zubereitung von Speisen). Verteilungsanlagen werden typischerweise jedes Mal für eine Veranstaltung neu auf- und nach dem Ende der Veranstaltung wieder abgebaut, gelagert oder transportiert. Dabei können Verunreinigungen in die Verteilungsanlagen gelangen.
 

Für jeden Speisewagen, Getränkewagen, Schausteller und jede Sanitäreinrichtung ist ein eigener abgesicherter Anschlusspunkt erforderlich!

Lagerung & Desinfektion

Auch wenn Standrohre und andere Komponenten der mobilen Trinkwasserversorgung gerade nicht im Einsatz sind, gelten Richtlinien und Empfehlungen für die Lagerung, Reinigung und Desinfektion, da auch hier die Faktoren Sicherheit und Hygiene eine große Rolle spielen.

Flüssigkeitskategorien

nach DIN EN 1717

Die Norm DIN EN 1717 spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung der Trinkwasserqualität und -integrität in Gebäuden und Anlagen. Sie etabliert verschiedene Flüssigkeitskategorien, die den Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen und potenziell schädlichen Einflüssen gewährleisten sollen. Diese Kategorien sind von großer Bedeutung, da sie die Grundlage für die Planung, Installation und den Betrieb von Trinkwasseranlagen bilden.

Sie haben Fragen zum Regelwerk in der mobilen Trinkwasserversorgung?

Unser Team ist gerne für Sie da!

 

Marcus Hünnekens

Produktmanagement