Von der Wassergewinnungsanlage bis zur zentralen Sicherungseinrichtung an der Übergabestelle (Systemtrenner) ist das Wasserversorgungsunternehmen in der Verantwortung. Hier einzuhalten sind die strengen Auflagen der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sowie bei Planung, Installation und Betrieb der Übergabestellen aus einem öffentlichen Trinkwasserversorgungsnetz über Hydranten die Anforderungen des Technischen Regelwerkes des DVGW (Arbeitsblatt W 408 und Beiblatt B1) einzuhalten.
Der Wasserversorger sorgt mit hohem Aufwand für die Qualität und Reinheit des Trinkwassers, welches dann unter Verantwortung des Betreibers der Verteilungsanlage weitergegeben wird.