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WASSER LIEGT UNS AM HERZEN. 

Informationen für Verbraucher

Mehr als 99% der deutschen Bevölkerung sind an zentrale Trinkwasserverteilungsnetze angeschlossen. Das gesamte Verteilungsnetzt beläuft sich auf etwa 500.000 Kilometer. In Deutschland sind alle Haushalte und Wirtschaftsunternehmen verpflichtet, die öffentliche Trinkwasserversorgung sowie die Abwasserentsorgung zu nutzen, um die Qualität des Wassers aufrecht zu erhalten und eine angemessene Reinigung sicherzustellen.

Das Wasser wird regelmäßig von Gesundheitämtern und eigenen Laboren der Wasserversorger getestet. Jedoch endet der Verantwortungsbereich der Wasserversorger am eigenen Wasserzähler im Haus. Für den Zustand der Wasserleitung im Haus, also auch für die Qualität des Trinkwassers im Haus ist letztendlich der Hauseigentümer selbst verantwortlich.

In welchem Zustand das Wasser aus der Leitung fließt, hängt zum Großteil von den Wasserleitungen im Haus ab. Zum Beispiel dürfen Leitungen und Komponenten, die mit dem Trinkwasser in Berührung kommen, keine schädlichen Elemente an das Wasser abgeben.

In der deutschen Trinkwasserverordnung sind chemische und mikrobiologische Parameter festgelegt. Die Grenzwerte dürfen nicht überschritten werden.

Die EG-Trinkwasserrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten dazu, alle drei Jahre einen Trinkwasserbericht abzugeben. Das Bundesministerium für Gesundheit in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt hat mittlerweile den vierten Bericht veröffentlicht. Demnach besitzt das Trinkwasser in Deutschland eine sehr gute Qualität. Grenzwertüberschreitungen sind nach wie vor Einzelfälle. Nichtsdestotrotz greifen verschiedenste Normen und Regelwerke, um diese hohe Qualität auch aufrecht zu erhalten. 

Obwohl das Wasser aus dem Leitungsnetz in der Regel mit sehr gute Qualität im Haus ankommt, können Verunreinigungen im Haus, d.h. in der Trinkwasserinstallation entstehen. Ursachen hierfür sind unter anderem falsche Werkstoffe für Rohe, Armaturen und Schläuche sowie Mängel bei der Planung, dem Einbau und der Wahl des Materials.

Der Einsatz geprüfter und als geeignet eingestufter Werkstoffe soll die Einhaltung der Vorgaben des §17 der Trinkwasserverordnung sicherstellen. Seit in Kraft treten der Neufassung obliegt es dem Umweltbundesamt (UBA),  sämtliche Materialien und Werkstoffe, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen, zu prüfen und hierzu eine Positivliste zu erstellen.

Die Trinkwassververordnung schreibt zudem regelmäßige Probenahmen für Trinkwasser in bestimmten Intervallen vor um die mikrobiologischen und chemischen Parameter zu kontollieren. Welche Gebäude beprobt werden müssen und wie der Prozess zu gestalten ist finden sie im Bereich Trinkwasserbeprobung.

Unter §6 „Chemische Anforderungen“ weist die Trinkwasserverordnung auf die einzuhaltenden Konzentrationen chemischer Parameter hin. Ein wichtiger Teilaspekt hierbei ist die Konzentration von Blei im Trinkwasser. Die zulässige Bleikonzentration wurde im Dezember 2013 auf 10µg/l herabgesetzt, wovon nur 5µg/l ihren Ursprung im eingesetzten Werkstoff haben dürfen. Damit gelangen die Werkstoffe der Trinkwasserinstallation verschärft in den Fokus der Überwachung.

Ausgehend von der Trinkwasserverordnung haben sich die Anforderungen an Materialien, die in der Trinkwasserinstallation Verwendung finden, deutlich verschärft. Am 10. April 2015 wurde die Bewertungsgrundlage des Umweltbundesamtes für metallene Werkstoffe in Kontakt mit Trinkwasser notifiziert und veröffentlicht – mit diesem Datum hat die zweijährige Übergangsfrist gemäß §17 Abs. 3 der Trinkwasserverordnung begonnen. Nach Ablauf der Übergangsfrist dürfen keine Werkstoffe mehr in trinkwasserberührenden Bauteilen eingesetzt werden, die nicht auf der UBA-Liste stehen.
Dies bedeutet, dass alle Verantwortlichen in der Handlungskette – nicht nur Handwerker – mit haftungsrechtlichen Folgen zu rechnen haben, wenn nach dem 10. April 2017 in Bauvorhaben nicht zugelassene Werkstoffe für Trinkwasserinstallationen eingesetzt werden.

BEULCO unterstützt Installateure, Planer und so auch den Endverbraucher. Alle Produkte für die Trinkwasserinstallation werden aus 100% trinkwasserhygienisch geeignetem Material mit sehr hoher Qualität gefertigt. Natürlich ist das Material bleifrei, sodass keine Schadstoffe an das Wasser abgegeben werden.

Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung legt die Grenzwerte für Stoffe im Trinkwasser genau fest.

Liste der chemischen Parameter für Trinkwasser

Insbesondere der Faktor Blei stand in den letzten Jahren im Fokus. Die WHO hat daher bereits 1993 das Ziel formuliert, den Grenzwert für Blei im Trinkwasser auf maximal 10 µg/l zu begrenzen. Bereits 1998 bei der Veröffentlichung der EG-Trinkwasserrichtlinie 98/83/EG wurde die Problematik der Abgabe bestimmter Legierungsbestandteile an das Trinkwasser berücksichtigt und der von der WHO geforderte Grenzwert für Blei im Trinkwasser auf 10 µg/l festgelegt. Im Zuge einer Änderung der Trinkwasserrichtlinie ist der Installateur in Deutschland seit Dezember 2013 verpflichtet, Werkstoffe einzusetzen, die diese Vorgaben erfüllen.

Positivliste des Umweltbundesamtes

Am 10. April 2015 wurde die Bewertungsgrundlage des Umweltbundesamtes für metallene Werkstoffe in Kontakt mit Trinkwasser notifiziert und veröffentlicht – mit diesem Datum hat die zweijährige Übergangsfrist gemäß §17 Abs. 3 der Trinkwasserverordnung begonnen. Nach Ablauf der Übergangsfrist dürfen keine Werkstoffe mehr in trinkwasserberührenden Bauteilen eingesetzt werden, die nicht auf der UBA-Liste stehen.

Dies bedeutet, dass alle Verantwortlichen in der Handlungskette – nicht nur Handwerker – mit haftungsrechtlichen Folgen zu rechnen haben, wenn nach dem 10. April 2017 in Bauvorhaben nicht zugelassene Werkstoffe für Trinkwasserinstallationen eingesetzt werden.

BEULCO hat sich bereits vor Jahren mit diesem Thema auseinandergesetzt und in diesem Rahmen schon in 2009 begonnen, Produkte aus dem bleifreien Werkstoff Cuphin (CW 724R) zu fertigen. Nach und nach hat BEULCO schließlich als eines der ersten Unternehmen die Produkte in Kontakt mit Trinkwasser auf dieses Material umgestellt. Neben anderen UBA gelisteten Messingen hat BEULCO so schon länger den Werkstoff Cuphin im Angebot. Die jahrelange Erfahrung mit diesem Werkstoff zahlt sich aus – Kunden profitieren von den bereits regelkonformen Komponenten und können sicher sein, dass alle eingesetzten Produkte langfristig den Vorschriften entsprechen.

Auch die Gütegemeinschaft Messing-Sanitär e.V. (GMS) hat sich mit diesem Thema beschäftigt und Mitte Juni auf der jährlichen Trinkwassertagung „Forum GMS“ in Mainz die Wichtigkeit der UBA-Liste nochmals betont. Hier wurden auch die Ergebnisse der Langzeit-Korrosionstests im Auftrag der GMS vorgestellt. Demnach sind die Werkstoffe CW511L und CW626N nicht mehr auf der Empfehlungsliste der GMS aufgeführt.

Für die Qualität des Trinkwassers ab der Übergabestelle ist der Betreiber oder sonstige Inhaber der Trinkwasserinstallation verantwortlich. Der Wasserversorger hat nur die Verantwortung zu tragen, wenn erhöhte Grenzwerte vor der Übergabestelle (z.B. Wasserzähler) gemessen werden. Trinkwasserbelastungen treten meist nach dem Übergabepunkt auf.

In der Handlungspflicht ist der Betreiber, also „der Unternehmer oder der sonstige Inhaber“ der Trinkwasser-Installation. Er muss auch ohne spezielle Anweisung des Gesundheitsamtes unverzüglich aktiv werden, wenn ihm Auffälligkeiten wie Trübungen, Abweichungen von Temperaturvorgaben, Geschmacks- und Geruchsveränderungen o.ä. bekannt werden.