Suche

TRINKWASSER.UNSER WICHTIGSTES GUT.

Trinkwasserhygiene beginnt bei Planung und Installation.

Sichere Trinkwasserinstallationen sind Voraussetzung für die menschliche Gesundheit. Handwerker, Planer und Installateure von Trinkwasseranlagen übernehmen eine verantwortungsvolle und wichtige Aufgabe, die oft nicht so einfach ist. Den Überblick über aktuelle Vorgaben, Normen und Richtlinien nicht zu verlieren, stellt oftmals eine Herausforderung dar.

BEULCO agiert als Partner und unterstützt die Verantwortlichen. Schon in 2013 etabliert BEULCO das sogenannte Green Label.Alle Produkte und Produktkomponenten mit diesem Label sind aus 100% UBA-konformen Material und entsprechen den strengen Anforderungen der Trinkwasserverordnung.

Die europäische Trinkwasserrichtlinie 98/83/EG sowie die deutsche Trinkwasserverordnung schreiben den besonderen Schutz des Trinkwassers gesetzlich vor. Das bedeutet, die Planung, der Bau und der Betrieb von Trinkwasserinstallationen haben so zu erfolgen, dass Gefährdungen und Krankheiten durch die Installation nicht verursacht werden. Aktuelle Vorgaben und Richtlinien des Umweltbundesamtes und des DVGW fließen ebenfalls in diese Thematik mit ein. Hier den Überblick nicht zu verlieren, stellt oftmals eine Herausforderung dar. 

Hier finden Sie alle Informationen rund um das Thema Trinkwasserverordnung.

Die deutsche Trinkwasserverordnung „Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ wurde am 21. Mai 2001 erlassen und enthält Vorschriften für den Schutz des Trinkwassers.  Am 01. November 2011 trat die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft mit dem Ziel, den Verbraucherschutz zu stärken und die hohen Qualitätsstandards des Trinkwassers in Deutschland zu wahren. Eine zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung trat am 14. Dezember 2012 in Kraft. Hier wurden weitere und strengere Vorschriften hinsichtlich Legionellenparameter und eingesetzte Werkstoffe in Trinkwasserinstallationen mit aufgenommen.

 

Blei in Produkten für die Trinkwasserinstallation?

Seit Jahrhunderten gilt Messing als bewährter Werkstoff für Trinkwasserinstallationen. Messing als Kupfer-Zink-Legierung enthält jedoch häufig Blei als Additiv, welches zur besseren Verarbeitung beiträgt. Blei ist wie viele andere Schwermetalle ein Nervengift, welches besonders für Kinder und Säuglinge gefährlich ist. Die WHO hat daher bereits 1993 das Ziel formuliert, den Grenzwert für Blei im Trinkwasser auf maximal 10 µg/l zu begrenzen. Bereits 1998 bei der Veröffentlichung der EG-Trinkwasserrichtlinie 98/83/EG wurde die Problematik der Abgabe bestimmter Legierungsbestandteile an das Trinkwasser berücksichtigt und der von der WHO geforderte Grenzwert für Blei im Trinkwasser auf 10 µg/l festgelegt. Im Zuge einer Änderung der Trinkwasserrichtlinie ist der Installateur in Deutschland seit Dezember 2013 verpflichtet, Werkstoffe einzusetzen, die diese Vorgaben erfüllen.

Ausgehend von der Trinkwasserverordnung haben sich die Anforderungen an Materialien, die in der Trinkwasserinstallation Verwendung finden, deutlich verschärft. Am 10. April 2015 wurde die Bewertungsgrundlage des Umweltbundesamtes für metallene Werkstoffe in Kontakt mit Trinkwasser notifiziert und veröffentlicht – mit diesem Datum hat die zweijährige Übergangsfrist gemäß §17 Abs. 3 der Trinkwasserverordnung begonnen. Nach Ablauf der Übergangsfrist dürfen keine Werkstoffe mehr in trinkwasserberührenden Bauteilen eingesetzt werden, die nicht auf der UBA-Liste stehen.Dies bedeutet, dass alle Verantwortlichen in der Handlungskette – nicht nur Handwerker – mit haftungsrechtlichen Folgen zu rechnen haben, wenn nach dem 10. April 2017 in Bauvorhaben nicht zugelassene Werkstoffe für Trinkwasserinstallationen eingesetzt werden.

Problemstellung für Planer und Installateure

Deshalb finden oftmals Produkte Anwendung, deren Bleigehalt reduziert ist, sodass sie allen Anforderungen der Trinkwasserverordnung und der Positivliste des UBA entsprechen. Hier können aber dennoch Probleme im Hinblick auf die Trinkwasserhygiene auftreten, da sich gezeigt hat, dass eingebaute einzelne Komponenten, z.B. eine Armatur, ein Leitungsverbinder oder andere Einbauteile durch minimale Abschwemmraten Blei ins Trinkwasser geben – was laut Trinkwasserverordnung noch in Ordnung ist, da für sich genommen das einzelne Bauteil noch unkritisch in Bezug auf den Bleigrenzwert ist. Kritisch wird es erst dann, wenn sich die Bleiabgabe der einzelnen Komponenten summiert. Dann kann die Trinkwasserinstallation durch den erhöhten Bleigehalt im Trinkwasser auffällig werden. Für die Handwerksbetriebe wirkt sich dies natürlich negativ aus, da eingebaute Produkte zu Recht vom Hersteller als für Trinkwasser geeignet deklariert sind – da die Produkte allein keinen Grenzwert überschreiten.  Hier bleibt dann jedoch das Risiko der Summierung der Abschwemmraten und somit die Wahrscheinlichkeit, dass der Bleigrenzwert insgesamt überschritten wird.


BEULCO hat sich an dieser Stelle als Hersteller gefordert gefühlt und das sogenannte Green Label geschaffen, um Handwerksbetriebe und Planer zu unterstützen. Alle entsprechenden Produkte und Produktkomponenten mit diesem Label sind aus 100% UBA-konformen Material und entsprechen den strengen Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Somit ist sichergestellt, dass kein Blei an das Trinkwasser abgegeben wird.

Legionellen: Gefahr für die menschliche Gesundheit

Vor allem Legionellen bergen eine große Gefahr für die menschliche Gesundheit. Nach Schätzungen des UBA erkranken jedes Jahr allein in Deutschland ca. 30.000 Menschen an einer Lungenentzündung, die durch Legionellen hervorgerufen wird. Die Sterberate von Legionellose in Deutschland liegt derzeit bei ca. 7%. Bakterien vermehren sich in der Trinkwasserinstallation dort, wo Wasser stagniert und kein Wasseraustausch stattfindet. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn selten oder gar nicht genutzte Leitungen noch am Versorgungsnetz hängen oder andere technische Mängel vorliegen. So können Mietwohnungen, die über einen längeren Zeitraum nicht genutzt worden sind, zu einem Risikofaktor werden, denn im schlimmsten Fall kann das Trinkwassersystem des ganzen Hauses kontaminiert werden.

Legionellen können sich aber auch durch Bildung von Biofilmen lange Zeit an Oberflächen halten, wenn hierfür günstige Bedingungen vorhanden sind. Legionellen vermehren sich maßgeblich dann, wenn die Temperaturen im Warmwassersystem zwischen 25 und 50°C liegen. Pseudomonas hingegen können sich auch unter Kaltwassertemperaturen in der Trinkwasserinstallation vermehren. Eine Übertragung ist im Prinzip durch Kontakt mit Leitungswasser möglich, wenn die Legionellen in Form von Aerosolen (Tröpfchen) in tiefere Lungenabschnitte gelangen. Vor allem Duschen, Systeme wie Klimaanlagen, Luftbefeuchter, Whirlpools, Nebelerzeuger, Brunnen, etc. bergen  die Gefahr einer Infektion.

 

Maßnahmenwert für Legionellen

Auf Grund des hohen Gesundheitsrisikos enthält die geänderte Trinkwasserverordnung einen technischen Maßnahmenwert von 100KBE/100ml (Kolonienbildende Einheiten pro ml). Bei Überschreitung dieses Wertes müssen Maßnahmen zur hygienisch-technischen Überprüfung der Trinkwasserinstallation im Sinne einer Gefährdungsanalyse durch den Betreiber eingeleitet werden. Für die regelmäßige Überprüfung dieses Wertes schreibt die Trinkwasserverordnung systemische Untersuchungen für bestimmte Installationen vor.

 

Trinkwasserbeprobung

Die Trinkwasserverordnung schreibt regelmäßige, systemische Untersuchungen auf Legionellen für alle öffentlichen oder gewerblich genutzten Großanlagen im Sinne des DVGW-Arbeitsblattes W 551 vor. Der Begriff „systemisch“ verdeutlicht, dass es nicht um die Feststellung der Legionellenfreiheit an allen einzelnen Entnahmestellen geht, sondern um eine Stichprobe zur Feststellung einer möglichen Kontamination mit Legionellen in Teilen der Trinkwasserinstallation, die einen Einfluss auf eine größere Anzahl an Entnahmestellen haben kann - insbesondere in den zentralen Teilen der Installation wie Verteiler, Trinkwassererwärmungsanlage oder Zirkulationsleitungen.

 

Wann und wie muss beprobt werden?

Produkte für die Trinkwasserbeprobung

Umweltbundesamt

Neben der Trinkwasserverordnung spielen auch andere Richtlinien und Regelwerke eine wichtige Rolle, wenn es um das Thema Trinkwasser, Trinkwasserschutz und Trinkwasserhygiene geht.

Am 10. April 2015 wurde die Bewertungsgrundlage des Umweltbundesamtes für metallene Werkstoffe in Kontakt mit Trinkwasser notifiziert und veröffentlicht – mit diesem Datum hat die zweijährige Übergangsfrist gemäß §17 Abs. 3 der Trinkwasserverordnung begonnen. Nach Ablauf der Übergangsfrist dürfen keine Werkstoffe mehr in trinkwasserberührenden Bauteilen eingesetzt werden, die nicht auf der UBA-Liste stehen.
Dies bedeutet, dass alle Verantwortlichen in der Handlungskette – nicht nur Handwerker – mit haftungsrechtlichen Folgen zu rechnen haben, wenn nach dem 10. April 2017 in Bauvorhaben nicht zugelassene Werkstoffe für Trinkwasserinstallationen eingesetzt werden.

Zusätzlich existiert die sogenannte 4MS-Werkstoffliste. Die 4MS-Werkstoffliste wurde am 20. Januar 2015 aktualisiert und enthält damit schon Werkstoffe, die in der Positivliste der Bewertungsgrundlage noch nicht aufgeführt sind. Es ist geplant, die Positivliste der Bewertungsgrundlage entsprechend der 4MS-Werkstoffliste anzupassen. Hierzu ist eine erneute Notifizierung der Änderungen bei der EU-Kommission notwendig.

Gütegemeinschaft Messing-Sanitär

Das UBA betrachtet die hygienischen Aspekte der Werkstoffe. Über die technischen und funktionalen Eignungen und Anforderungen informiert die Liste der GMS.

Trinkwasser ist die Basis unseres täglichen Lebens.


Der Mensch besteht zu 50 bis 70 Prozent aus Wasser. Eine Menge von durchschnittlich 2 Liter Trinkwasser sollte eine erwachsene Person täglich zu sich nehmen, um gesund und fit zu bleiben.

Dieses Wasser steht jeder Zeit am nächsten Wasserhahn zur Verfügung. Trinken, Duschen und Waschen sind selbstverständlich - aber wo kommt das Wasser her und warum kann ich sicher sein, dass dieses Wasser auch genusstauglich und sauber ist?

Antimikrobielle

Werkstoffe verhindern

das Wachstum von

Krankheitserregern

Geprüfte

Materialien

nach UBA, GMS und

Trinkwasserverordnung

DIN ISO

9001:2008

Unsere Qualität ist

ausgezeichnet.

Materialien

gemäß

UBA-Vorgaben

für Trinkwasser geeignet

Sicherheit garantieren!

Durch regelmäßige Probenahmen von Trinkwasser.

Das Thema Trinkwasserbeprobung hat in den letzten Jahren für viel Aufmerksamkeit gesorgt. Verschiedene Normen und Regelwerke, unter anderem die Trinkwasserverordnung sowie Vorgaben des Umweltbundesamtes setzen regelmäßige Untersuchungen des Trinkwassers voraus.

Dafür verantwortlich ist der Betreiber oder Besitzer einer Trinkwasserinstallation - nicht der Wasserversorger.

Welche Anlagen beprobt werden müssen und welche Konsequenzen dies mit sich zieht, erfahren Sie hier.