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Mobile Trinkwasserversorgung

Desinfektion von Standrohren

Normen, Verfahren und sichere Anwendung

Standrohre werden häufig transportiert, gelagert und an unterschiedlichen Orten eingesetzt. Dabei können sich Keime wie Legionellen, Pseudomonaden, Kolibakterien und andere Mikroorganismen im sogenannten Biofilm ansiedeln. Ohne regelmäßige Desinfektion besteht die Gefahr, dass diese Keime ins Trinkwassernetz gelangen und dort die Wasserqualität gefährden. Die Desinfektion ist daher ein zentraler Beitrag zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene und zum Schutz der Verbraucher.

Normative Hintergründe

DVGW W 408 (2010-11)

Relevante Abschnitte:

6.1 Entnahmevorrichtungen einschließlich ggf. Standrohre

  • Standrohre und Entnahmevorrichtungen sind bei Lagerung, Transport und Einsatz sauber zu halten.
  • Der Sitz des Dichtungsrings am Standrohrfuß ist vor Verunreinigungen zu schützen sowie Standrohrfuß und Hydrantenklaue vor Montage zu reinigen und ggf. zu desinfizieren (unter Berücksichtigung der Werkstoffeigenschaften, siehe DVGW W 291 (A)).

Kernaussage:
Die Reinigung und ggf. Desinfektion von Standrohren ist vor allem bei der Montage und nach dem Einsatz relevant, wobei die Werkstoffverträglichkeit zu beachten ist.

DVGW W 408-B1 (2013-05)

Relevante Abschnitte:

Anhang C – Hinweise zu Aufbau, Werkstoffen, Handhabung und Vermietung von Standrohren mit EntnahmevorrichtungC.3 Handhabung

  • Im Normalfall reicht die Reinigung durch Trinkwasser mit hoher Fließgeschwindigkeit.
  • Falls eine Desinfektion notwendig ist, erfolgt diese vor Ausgabe/Einsatz nach DVGW W 400-3 (A) nach dem statischen Verfahren (Befüllen mit Desinfektionslösung) oder dynamischen Verfahren (Standrohrdesinfektionsanlage).

C.3 (Fortsetzung)

  • Für Desinfektionsmittel, Anwendungsdauer, Konzentration und Entsorgung gelten die Vorgaben nach DVGW W 291 (A) und die Angaben des Desinfektionsmittelherstellers.
  • Bei Kombinationsprodukten (z. B. mit Säure- und/oder Silberzusatz) ist die werkstoffbezogene Eignung nach Herstellerangaben zu prüfen.
  • Die Einhaltung der Anwendungskonzentration ist zu Beginn und am Ende der Desinfektion sicherzustellen.

Kernaussage:
Die Desinfektion von Standrohren ist im Normalfall nicht erforderlich, kann aber bei Bedarf nach klaren Vorgaben (DVGW W 400-3, DVGW W 291) durchgeführt werden. Die Auswahl des Desinfektionsmittels und die Anwendung müssen werkstoffverträglich sein.

DIN 2001-2 (2025-06)

Relevante Abschnitte:

Anforderungen an Planung und Installation

  • Werkstoffe müssen gegen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen nach DVGW W 551-3 beständig sein.

Desinfektion des Trinkwassers

  • Nur zugelassene Desinfektionsmittel und -verfahren (siehe TrinkwV, §§ 20, 21) dürfen eingesetzt werden.
  • Die Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren wird vom Umweltbundesamt geführt.
  • Tabellen 2 und 3 listen bewährte Desinfektionsmittel und -verfahren.

Reinigung und Desinfektion von Anlagenteilen

  • Anlagenteile sind regelmäßig zu reinigen. Bei Verdacht auf Kontamination mit Krankheitserregern ist eine Reinigung und Desinfektion durchzuführen.
  • Die Anforderungen nach DVGW W 551-3 sind einzuhalten.
  • Nach Desinfektion ist das Netz gründlich zu spülen, bis kein Desinfektionsmittel mehr nachweisbar ist.

Kernaussage:
Die Norm regelt die Desinfektion von Anlagenteilen (inkl. Standrohren) in mobilen Wasserversorgungen und verweist auf die Einhaltung der DVGW-Regelwerke und die Verwendung zugelassener Desinfektionsmittel.

DIN EN 1717 (2011-08)

Relevante Abschnitte:

Abschnitt 5.2, 5.7, 5.8, Anhang A

  • Definiert die Sicherungseinrichtungen (z. B. Rückflussverhinderer, Systemtrenner) und deren Auswahl je nach Flüssigkeitskategorie.
  • Für mobile Entnahmeeinrichtungen (wie Standrohre) ist mindestens ein kontrollierbarer Rückflussverhinderer (EA) oder ein Systemtrenner (BA) vorgeschrieben, um Rückverkeimung zu verhindern.

Kernaussage:
Die Norm regelt die Auswahl und den Einbau von Sicherungseinrichtungen, die auch bei der Desinfektion und beim Schutz vor Rückverkeimung eine Rolle spielen.

DIN EN 806-1 (2001-12)

Relevante Abschnitte:

Abschnitt 3 Ziel

  • Ziel ist u. a., eine Verschlechterung der Trinkwasserqualität innerhalb der Installation zu vermeiden.

Abschnitt 5.4.9 Sicherungsarmatur

  • Verweist auf EN 1717 für Sicherungseinrichtungen.

Kernaussage:
Die Norm verweist auf die Notwendigkeit, die Trinkwasserqualität durch geeignete Maßnahmen (inkl. Desinfektion und Sicherungseinrichtungen) zu erhalten. [DIN EN 806-1 2001-12]

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