Allgemeine Bedingungen für IoT-Leistungen
Allgemeine Bedingungen für IoT-Leistungen
§ 1 Geltung
Wir, die Beulco GmbH & Co. KG, sind unter anderem ein Anbieter von IoT-Leistungen (= Internet of Things), d. h. von webbasierten Softwareleistungen (im Folgenden: „IoT- bzw. Softwareleistungen“) einschließlich der hierfür erforderlichen Ortungs- und Kommunikationseinheiten (im Folgenden: „Hardware“). Die Ortungs- und Datenübertragungsdienste sowie deren Darstellung erbringen wir in Verbindung mit einem webbasierten Portal (im Folgenden: „Portal“).
Maßgebend für alle unsere Lieferungen und Leistungen im Bereich der Softwareleistungen gegenüber Unternehmen (im Folgenden: „Kunde“) sind die folgenden Allgemeinen Bedingungen für IoT-Leistungen. Diese Bedingungen gelten zusätzlich zu unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
§ 2 Registrierung
Die Inanspruchnahme unserer IoT- und Softwareleistungen bedarf einer Registrierung auf unserem Portal. Ein Anspruch auf Zulassung zu unserem Portal besteht nicht. Die für die Anmeldung erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Mit der Anmeldung wählt der Kunde einen persönlichen Nutzernamen und ein Passwort. Der Nutzername darf weder gegen Rechte Dritter noch gegen sonstige Namens- und Markenrechte oder die guten Sitten verstoßen. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und dieses Dritten keinesfalls mitzuteilen.
Soweit sich die persönlichen Angaben des Kunden ändern, ist der Kunde selbst für deren Aktualisierung verantwortlich.
§ 3 Vertragsschluss, Nutzungsrechte
Auf unserem Portal enthaltene Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bei Bestellungen kommt ein Vertrag erst zustande, wenn wir dem Kunden die Annahme der Bestellung ausdrücklich bestätigen oder wir für den Kunden erkennbar mit der Ausführung der bestellten Lieferungen/Leistungen beginnen (Freischaltung des Zugangs zum Portal, Lieferung von Hardware etc.). Eine vorherige Empfangsbestätigung informiert den Kunden lediglich über den Eingang seiner Bestellung. Das beinhaltet auch zeitweise oder auf Dauer kostenfrei zur Verfügung gestellte Leistungen zu Test- oder Demonstrationszwecken.
Soweit dem Kunden Softwareanwendungen zur Verfügung gestellt werden, gewähren wir dem Kunden eine nicht ausschließliche, geografisch und zeitlich auf den Erfüllungsort und auf die Laufzeit des Vertrags begrenzte Lizenz zur Nutzung der IoT-Leistung (insbesondere der IOT-Plattform(en)) und, soweit eine Weitergabe der Leistung gestattet ist, zur Erteilung von Unterlizenzen an (End-)Kunden des Kunden zum Zwecke des Vertrags.
Der Kunde erhält keinerlei urheberrechtliche Nutzungsrechte an der von uns im Rahmen der Softwareleistungen verwendeten Software. Eine Einweisung oder Schulung in Bezug auf die Nutzung der Software schulden wir nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 4 Leistungsumfang, Leistungsbefreiungen
Wir sind gegenüber dem Kunden nicht für den Betrieb, die Prüfung, die Wartung, den Transport, die Abfertigung, die Überführung, die Be- oder Entladung oder den Einbau von Geräten oder Zubehör verantwortlich, die von einer anderen Partei als uns erworben oder bereitgestellt werden. Wir sind nicht verpflichtet, Änderungen, Modifizierungen oder Zusätze an deren Komponenten, IoT-Leistungen oder Anlagen vorzunehmen, um sie an das/die vom Kunden bereitgestellte(n) oder genutzte(n) IOT-Gerät(e) anzupassen.
Bestimmte Elemente der IoT-Leistung können davon abhängig sein, dass der Kunde oder sonstige Dritte über eine angemessene Infrastruktur verfügen und/oder ein passendes IOT-Gerät nutzen. Wenn die erwähnte angemessene Infrastruktur nicht verfügbar ist oder der Kunde kein passendes IOT-Gerät nutzt, übernehmen wir keine Verantwortung für daraus resultierende Konsequenzen.
Wir sind von der Leistungserbringung nach dem Vertrag befreit, soweit durch eine inländische oder ausländische öffentliche Einrichtung (z. B. Behörde, Gericht etc.) die Beendigung oder teilweise Einstellung der IoT-Leistung in einem oder mehreren Ländern verfügt, angeordnet oder angedroht wird oder sich ein entsprechendes Verbot aus einer Änderung der Rechtslage ergibt.
Wir sind von der Leistungserbringung nach dem Vertrag befreit, soweit eine inländische oder ausländische öffentliche Einrichtung (z. B. Behörde, Gericht etc.) beschließt, die Reichweite von zugeteilten Nummern für die Erbringung der IoT-Leistungen in einem oder mehreren Ländern einzuschränken oder zu ändern.
Wir sind von der Leistungserbringung nach dem Vertrag befreit, wenn eine inländische oder ausländische öffentliche Einrichtung (z. B. Behörde, Gericht etc.) beschließt, in einem oder mehreren Ländern den Roaming-Dienst für SIM-Karten oder „permanente Roaming-Nutzer“ zu sperren oder zu untersagen oder wenn sich ein entsprechendes Verbot aus einer Änderung der Rechtslage ergibt.
Wir verantworten nur die Bereitstellung, den Betrieb und den Zugang zu den Plattformen.
§ 5 Verantwortung und Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, von uns bereitgestellte SIM-Karten nur zum Aufbau eigener IoT-Kommunikation und in Verbindung mit der vertraglich vereinbarten und durch uns gelieferten oder freigegebenen Hardware zu nutzen und diese Verpflichtung seinen (End-)Kunden ebenfalls aufzuerlegen. Es ist ihm insbesondere nicht gestattet, mittels einer von uns bereitgestellten SIM-Karte von einem Dritten hergestellte Verbindungen, gleich welcher Art und Herkunft, über Vermittlungs- oder Übertragungssysteme weiterzuleiten (z. B. „SIM-Boxing“). Der Kunde darf nicht gegen strafrechtliche Vorschriften oder Vorschriften zum Schutz der Jugend verstoßen, keine Rechte Dritter verletzen, keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte abrufen, speichern oder Dritten zugänglich machen, nicht auf Angebote mit solchen Inhalten hinweisen und keine Verbindungen zu solchen Seiten bereitstellen (z. B. Hyperlinks). Wir weisen den Kunden darauf hin, dass die unaufgeforderte Übersendung von Informationen und Leistungen, z. B. unerwünschte und unverlangte Werbung per E-Mail, SMS, Fax oder Telefon, unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten ist. Der Kunde darf die IoT-Leistung nicht zur Herstellung dauerhafter Sprach- oder Datenverbindungen im Sinne einer Standleitung und nicht zur Herstellung von Verbindungen nutzen, bei denen der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung oder der Dauer der Verbindung Zahlungen oder andere Vermögenswerte Gegenleistungen erhält oder erhalten soll. Bei Weitergabe der dem Kunden von uns ausgehändigten SIM-Karten an einen Dritten haftet der Kunde für das Verhalten/die Verwendung durch den Dritten.
Eine Weitergabe der IoT-Leistungen durch den Kunden an seine (End-)Kunden ist nur gestattet, soweit das in dem Vertrag gesondert vereinbart wird. Im Falle der Gestattung ist der Kunde für den Weiterverkauf der IoT-Leistungen an seine (End-)Kunden und für alle Pflichten verantwortlich, die sich aus den Vereinbarungen zwischen dem Kunden und seinen (End-)Kunden ergeben. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er die sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten auch gegenüber seinen (End-)Kunden durchsetzen kann.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die IoT-Leistung nur soweit zu nutzen, wie dies gemäß den Bestimmungen des Vertrags vorgesehen ist. Der Kunde ist für jegliche unangemessene Nutzung der IoT- Leistung durch den Kunden und durch seine (End-)Kunden verantwortlich.
Sobald der Kunde eine betrügerische Nutzung der IoT-Leistung vermutet oder feststellt, dass eine SIM-Karte oder ein IoT-Gerät, das eine SIM-Karte enthält, gestohlen wurde oder verloren gegangen ist oder dass eine Person die SIM-Karte oder die IoT-Leistung auf vertragswidrige oder rechtswidrige Weise benutzt, hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen, nachdem er den Betrug, Verlust oder Diebstahl oder Missbrauch festgestellt hat. Darüber hinaus muss der Kunde unverzüglich die Abschaltung der betroffenen SIM-Karte(n) und der IoT-Leistung in die Wege leiten bzw. bei uns beantragen. Der Kunde ist für alle Kosten und Verfahren verantwortlich, die durch die missbräuchliche oder betrügerische Nutzung der IoT-Leistung durch den Kunden, seine (End-)Kunden oder die Nutzer entstehen. Die Nachbildung oder das Klonen von physischen Zugangsgeräten oder elektronischen Kennzeichnungen zur Ermöglichung mehrerer Sessions ist untersagt. Wir können die IoT-Leistung unverzüglich und ohne vorherige Benachrichtigung einstellen oder abändern, wenn wir feststellen, dass die IoT-Leistung in betrügerischer Absicht benutzt wird. Der Kunde muss bei der Ermittlung und Behebung der Ursachen mit uns zusammenarbeiten.
§ 6 Preise und Zahlung
Es gelten die im Einzelauftrag bzw. Rahmenvertrag vereinbarten Preise, Konditionen und Bedingungen. Alle von uns bzw. im Vertrag angegebenen Preise sind Nettopreise aus-schließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Alle Zahlungen haben per Überweisung auf unser Konto zu erfolgen. Die Kontoverbindung wird auf der Rechnung angegeben.
Unsere Forderungen sind zahlbar nach Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug, spätestens aber 14 Tage nach Empfang der Gegenleistung. Wenn ein (End-)Kunde des Kunden den Kunden nicht bezahlt, wird der Kunde aus diesem Grund nicht von seinen Zahlungspflichten uns gegenüber befreit.
Gegenüber unseren Forderungen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; dies gilt nicht für Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis.
Die Preise für die Softwareleistungen gelten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, jeweils bezogen auf einen Monat. Die Berechnung beginnt mit dem Freischaltungsmonat. Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise, und zwar jeweils zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines jeden Kalenderjahres. Wenn vertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist, werden diese Vergütungen zu Beginn eines jeden Quartals im Voraus fällig und sind jeweils innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Danach befindet der Kunde sich automatisch in Verzug und berechnen wir Zinsen in gesetzlicher Höhe.
Wenn vertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist, beziehen sich die Preise für die Softwareleistungen auf Ortungs- und Datenübertragungsdienstleistungen in Deutschland (im Folgenden: „Vertragsgebiet“). Eine Verbringung der Hardware außerhalb des Vertragsgebietes führt zu erheblichen Mehrkosten (Roaminggebühren). Diese werden wir dem Kunden am Ende eines jeden Monats gesondert in Rechnung stellen.
§ 7 SIM-Karte
Die Hardware enthält eine SIM-Karte. Das Eigentum an dieser SIM-Karte verbleibt bei uns. Die SIM-Karte ist nach Vertragsende unverzüglich an uns zurückzugeben.
Die SIM-Karte darf nur in der von uns zur Verfügung gestellten Hardware genutzt werden. Eine anderweitige Nutzung (insbesondere in anderen Geräten) ist ausdrücklich untersagt. Ein Verstoß gegen diese Regelung stellt einen wesentlichen Vertragsbruch dar und berechtigt uns ohne vorherige Abmahnung zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund sowie zu Schadensersatzforderungen. Weitere Rechte und Ansprüche bleiben unberührt.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate nach Freischaltung.
Der Vertrag ist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von 4 Monaten zum Jahresende kündbar, ohne dass es einer Angabe von Gründen bedarf. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich die Laufzeit automatisch jeweils um weitere 12 Monate.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund besteht für uns insbesondere dann, wenn der Kunde
• fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht innerhalb einer angemessenen gesetzten Frist zahlt, oder
• wesentliche Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Bedingungen für IoT-Leistungen verletzt und die Verletzung nicht binnen 7 Tagen ab Erhalt einer Abmahnung abstellt (wobei die Verwendung der SIM-Karte in anderen Geräten als der von uns bezogenen Hardware zu einer sofortigen Kündigung ohne Abmahnung berechtigt),
oder
• im Rahmen der Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen gegen Recht und Gesetz verstößt.
Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
§ 9 Ausschluss und Begrenzung unserer Mängelhaftung
Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es nicht möglich, Hard- und Software sowie netzwerk-/telematikbasierte Dienste zu erstellen und einzusetzen, die in jeder Anwendungskombination, unter jeglichen technischen und äußeren Bedingungen und durchgehend fehlerfrei lauffähig sind. Dies gilt insbesondere, da unsere Softwareleistungen Ortungs- und Datenübertragungsdienste auch von Datenerhebungen, -verarbeitungen und -übermittlungen durch Dritte sowie von der Verfügbarkeit und Funktionalität von Telekommunikationsnetzen und sonstigen Netzwerken Dritter abhängig sind, auf deren Leistungserbringung wir keinen Einfluss haben.
Wir schulden daher allein das an dem jeweiligen Stand der Technik orientierte Bemühen um eine größtmögliche Verfügbarkeit und Funktionalität der jeweils überlassenen und zur Verfügung zu stellenden Hardware, Software und Ortungs- bzw. Datenübertragungsdienste. Diese Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der betreffenden Dienste kann, da diese auf GPS-, GSM- oder Internet-Technologie basieren, zeitlich nur in dem Umfang gewährleistet werden, wie diese Technologien durch einen ordentlichen Anbieter entsprechend dem Stand der Technik bereitgestellt werden. Da die Ortung mittels GPS ferner von der Funktionalität der GPS-Satelliten, der Richtigkeit der von diesen gesendeten Daten sowie der Empfangbarkeit der entsprechenden Signale in hinreichender Qualität und in hinreichendem Umfang abhängig ist, können wir eine Ortung insoweit nicht uneingeschränkt, sondern nur innerhalb der systembedingten Toleranzen gewährleisten.
Wir schulden nicht den Eintritt eines wirtschaftlichen Erfolges, insbesondere nicht die Erzielung von Einsparungen oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteilen auf Seiten des Kunden.
Der Kunde verliert etwaige Mängelhaftungsansprüche in Bezug auf die Hardware, wenn er diese ändert oder ändern lässt und hierdurch die Mängelbeseitigung für uns unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde Mehraufwand zu erstatten, welcher durch eine ohne unsere Zustimmung erfolgte Änderung der Hardware entsteht.
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Absätze stehen dem Kunden die in unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen geregelten Mängelhaftungsansprüche zu.
§ 10 Übertragung
Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus den mit uns geschlossenen Verträgen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung auf Dritte übertragen. Eine ohne unsere Zustimmung erfolgte Übertragung ist unwirksam.
§ 11 Einwilligung Dritter
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Ortung Dritter (und einer Ortung von Gegenständen, welche sich im Besitz Dritter befinden) grundsätzlich nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung dieser Dritten zulässig ist. Im Rahmen von Arbeitsverhältnissen können weitere Zustimmungserfordernisse bestehen (Betriebsrat etc.).
§ 12 Ausschluss und Begrenzung unserer Haftung
Wir haften nicht, wenn die Softwareleistungen aufgrund folgender Ursachen nicht oder nur eingeschränkt funktionieren:
• Ursachen, die von uns nicht zu vertreten sind oder außerhalb unserer Kontrolle liegen,
• Fehler der Hardware, die nicht von der kaufrechtlichen Gewährleistung umfasst sind,
• Verlassen des Vertragsgebietes,
• erforderliche Wartungsdienstleistungen an den IoT-Diensten, welche unsererseits jedoch so durchgeführt werden, dass Einschränkungen der Leistungsfähigkeit der IoT-Dienste auf ein Mindestmaß reduziert werden,
• Streik, Naturkatastrophen und andere Formen höherer Gewalt,
• Auflagen von Behörden und Gerichten, welche wir zu befolgen haben und welche zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren.
Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften insoweit weder für die ständige noch für die ununterbrochene Verfügbarkeit unserer Ortungs- und Datenübertragungsdienste.
Im Übrigen richtet sich unsere Haftung nach unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
§ 13 Datenschutz
Soweit im Rahmen der Erbringung der IoT-Leistung auch eine Plattform zur Verwaltung von Anwendungs-/Kundendaten zur Verfügung gestellt wird und dabei personenbezogene Daten des Kunden gespeichert oder verarbeitet werden, gilt:
(a) Wir und der Kunde verpflichten sich hiermit jeweils, bei der Vertragsdurchführung die anzuwendenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Dazu gehören auch die Einführung und Einhaltung der angemessenen physischen, technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten vor versehentlicher oder gesetzeswidriger Beschädigung, Vernichtung oder Verlust, Änderung, unbefugter Offenlegung oder Zugriff;
(b) Wir dürfen:
• die personenbezogenen Daten nicht für einen anderen Zweck als den in dem Vertrag festgelegten verarbeiten;
• die personenbezogenen Daten nicht Dritten mitteilen, außer Unterauftragnehmern zur Erfüllung dieses Vertrags.
Soweit zur Durchführung des Vertrags neben der Erbringung von Telekommunikationsleistungen auch personenbezogenen Daten des Kunden durch uns gespeichert oder verarbeitet werden (Verwaltung von Anwendungs-/Kundendaten auf einer Plattform), weisen wir darauf hin, dass gegebenenfalls eine Vereinbarung gemäß § 11 BDSG sowie Art. 28 DSGVO zu treffen ist.
Wir weisen darauf hin, dass wir Daten zu Abrechnungs- und Servicezwecken einsehen können.
§ 14 Zurückbehaltungsrecht
Wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten bei Fälligkeit nicht nachkommt, können wir unsere Ortungs- und Datenübertragungsdienstleistungen zurückbehalten, d. h. vorübergehend einstellen, bis der Kunde sämtliche fälligen Beträge ausgeglichen hat.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort ist der Ort unseres Sitzes.
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht an unserem Sitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Sollten einzelne Bestimmungen der mit Ihnen geschlossenen Verträge oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Verträge im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche Regelung, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem an nächsten kommt, was nach Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich gewollt war.
Die Vertragssprache ist deutsch. Soweit sich die Vertragspartner daneben einer anderen Sprache bedienen, hat der deutsche Wortlaut Vorrang.
Stand 11/2019