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Sichere Trinkwasserversorgung auf der Kirmes

Die DIN 2001-2 existiert nun seit fast 15 Jahren. Sie „ergänzt das umfangreiche Regelwerk für die zentrale öffentliche Trinkwasserversorgung mit dem Ziel, technische Anforderungen und Betriebsweisen festzulegen, die eine einwandfreie Trinkwasserqualität gemäß Trinkwasserverordnung auch bei nicht ortsfesten Anlagen sicherstellen.“ Und ist damit eine der wichtigsten Regelwerke, wenn es um die Sicherheit und die Hygiene unseres Trinkwassers geht.

Als Vorbild agiert die Netzgesellschaft Gütersloh als Wasserversorger und die Stadt Gütersloh. Als Betreiber von einigen in der Stadt Gütersloh stattfindenden Veranstaltungen möchte man der Verantwortung, wie im Regelwerk vorgegeben, entsprechend nachkommen.

Datum: 31.08.2023 | Lesezeit: 4. Min.

Verantwortlichkeit von Versorger und Betreiber

Die Netzgesellschaft Gütersloh und die Stadt Gütersloh dienen als vorbildliche Akteure in der Umsetzung dieses Regelwerks. Als Wasserversorger und Betreiber von städtischen Veranstaltungen setzen sie die Anforderungen der DIN 2001-2 konsequent um. Dabei ist es wichtig, die Verantwortlichkeiten klar zu definieren und zu verstehen.

Im Allgemeinen herrscht oft die Annahme vor, dass der Wasserversorger für die Qualität und Sicherheit des Trinkwassers bis zum Verbraucher verantwortlich ist. Doch gemäß der DIN 2001-2 ist der Wasserversorger lediglich bis zur ersten Sicherungseinrichtung, also bis das Trinkwasser das Netz verlässt (Versorgungsabschnitt 1), in der Pflicht. Für mobile Trinkwasserversorgungseinrichtungen, wie sie auf Veranstaltungen genutzt werden, ist dies in der Regel der Hydrant oder der entsprechende Systemtrenner.

Ab der Sicherungseinrichtung bis zum Anschluss an Getränkewagen, Sanitäreinrichtungen oder Speisewagen (Versorgungsabschnitt 2) liegt die Verantwortung für die Trinkwasserqualität beim Betreiber oder Veranstalter, in diesem Fall beispielsweise der Stadt Gütersloh.

Wichtig ist auch die fachgerechte Installation innerhalb des Versorgungsabschnitts durch den Betreiber der anschließend angeschlossenen Anlage, beispielsweise einen Imbissstand. Da solche Anlagen häufig nur saisonal oder unregelmäßig betrieben werden und längere Stagnationszeiten aufweisen, ist eine korrekte Installation und regelmäßige Wartung entscheidend, um mögliche Verunreinigungen zu verhindern.

Die Lösung

Einfach, schnell und sicher.

Die Pfingstkirmes in Gütersloh setzte auf eine innovative Lösung, um die Trinkwasserqualität zu gewährleisten. Erstmals kamen BEULCO Trinkwasser-Anschlusseinheiten zum Einsatz, die mit bis zu 10 Systemtrennern ausgestattet sind. Über Standrohre mit Sicherungseinrichtungen wurde das Wasser aus dem Trinkwassernetz entnommen und in die Anschlusseinheit geleitet. Erst von dieser Anschlusseinheit aus wurde jeder Kirmesstand einzeln über einen zertifizierten Trinkwasserschlauch mit Wasser versorgt.

Diese innovative Lösung stellt sicher, dass keine Verunreinigungen in das Trinkwassernetz zurückfließen können und auch kein Nicht-Trinkwasser durch Druckstöße ins Netz gelangen kann. Die Netzgesellschaft Gütersloh setzt somit konsequent auf qualitative Produkte und Lösungen, die nicht nur die technischen Regeln einhalten, sondern auch das Trinkwasser einfach und sicher zum Verbraucher bringen.

Die mobile Trinkwasserversorgung auf Veranstaltungen wie der Pfingstkirmes in Gütersloh zeigt, dass die Einhaltung der DIN 2001-2 entscheidend ist, um die Sicherheit und Hygiene unseres Trinkwassers auch in nicht ortsfesten Anlagen zu gewährleisten. Mit innovativen Lösungen und einem klaren Verständnis der Verantwortlichkeiten können Wasserversorger, Betreiber und Veranstalter gemeinsam dazu beitragen, dass unser Trinkwasser stets den höchsten Qualitätsstandards